Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.

Unser ausdrückliches Bekenntnis zum Schutz von Umwelt- und Menschenrechten hat die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH in dieser Grundsatzerklärung dargelegt.

Zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nutzt die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG. Das Beschwerdeverfahren steht jedem offen, unabhängig davon, ob es sich um eine natürlich oder eine juristische Person handelt. Zu den wichtigsten Zielgruppen unseres Beschwerdeverfahrens gehören Personen, die in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette potenziell von Menschenrechts- oder Umweltverletzungen betroffen sind, zu denen insbesondere eigene Beschäftigte, Beschäftigte bei unmittelbaren sowie mittelbaren Zulieferern oder Anwohnerinnen und Anwohner rund um die jeweiligen Standorte zählen.

Unser eingerichteter Beschwerdekanal ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr verfügbar. Es besteht hierbei die Möglichkeit, anonym zu bleiben. Weiterführende Informationen zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung.

Beschwerdekanal

Dieser Beschwerdekanal bietet die Möglichkeit auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH und ihrer Tochtergesellschaften BEW Solutions GmbH und Energy Crops GmbH im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren bzw. mittelbaren Zulieferers der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH entstanden sind und diese in einem internen Beschwerdeverfahren zu erörtern.

Achtung der Menschenrechte und Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH bekennt sich ausdrücklich zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte sowie zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Diese Werte sind fest in unserer Unternehmenskultur verankert und leiten unser tägliches Handeln – sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch entlang unserer Lieferketten.

Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hat die Bundesregierung verbindliche Anforderungen an Unternehmen formuliert, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken systematisch zu identifizieren, zu minimieren und zu beheben. Als Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten unterliegt die BEW diesen gesetzlichen Vorgaben.

Gemäß § 10 Abs. 2 LkSG haben wir erstmalig für das Geschäftsjahr 2024 einen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten erstellt und am 09.05.2025 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht. Dieser Bericht basiert auf dem standardisierten Online-Fragebogen des BAFA.

In unserem Bericht legen wir transparent dar, welche Maßnahmen wir ergriffen haben, um die im LkSG verankerten Menschenrechte und Umweltstandards zu wahren – sowohl in unseren Lieferketten als auch innerhalb unseres Unternehmens.
 

Gemeinsam für Verantwortung und Transparenz

Erfahren Sie mehr über unser Engagement für Menschenrechte und Nachhaltigkeit.