Achtung der Menschenrechte und Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH bekennt sich ausdrücklich zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte sowie zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Diese Werte sind fest in unserer Unternehmenskultur verankert und leiten unser tägliches Handeln – sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch entlang unserer Lieferketten.

Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Jahr 2023 hat die Bundesregierung Anforderungen an Unternehmen formuliert, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken  zu identifizieren und angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen bzw. Abhilfe bei Verletzungen zu ergreifen. Als Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten unterliegt die BEW seit dem 01.01.2024 diesen gesetzlichen Vorgaben.

Unser Bekenntnis zum Schutz von Umwelt- und Menschenrechten ist in dieser Grundsatzerklärung dargelegt.
 

Beschwerdeverfahren nach §8 LkSG und Beschwerdekanal

Die BEW unterhält ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren, das allen offensteht – unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt. Insbesondere richtet es sich an Beschäftigte im eigenen Unternehmen, bei Zulieferbetrieben sowie an Anwohnerinnen und Anwohner in der Umgebung unserer Standorte, die möglicherweise von Menschenrechts- oder Umweltverstößen betroffen sind.

Die Beschwerdekanäle sind rund um die Uhr erreichbar und stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit anonym zu bleiben. Gemeldet werden können menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verstöße im eigenen Geschäftsbereich der BEW oder ihrer Tochtergesellschaften sowie bei unseren Lieferanten. Weiterführende Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie in der Verfahrensordnung.

Gemeinsam für Verantwortung und Transparenz

Gemäß § 10 Abs. 2 LkSG haben wir erstmalig für das Geschäftsjahr 2024 einen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten erstellt und am 09.05.2025 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht. Dieser Bericht basiert auf dem standardisierten Online-Fragebogen des BAFA.

In unserem Bericht legen wir transparent dar, welche Maßnahmen wir ergriffen haben, um die im LkSG verankerten Menschenrechte und Umweltstandards zu wahren – sowohl in unseren Lieferketten als auch innerhalb unseres Unternehmens.

Erfahren Sie mehr über unser Engagement für Menschenrechte und Nachhaltigkeit.