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Öffentliche Bekanntmachung

Mit Wirkung zum 1. März 2025 hat die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, die in ihren Wärmeversorgungsverträgen als Teil der allgemeinen Versorgungsbedingungen vereinbarten Preisänderungsklauseln geändert.

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Glossar

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Rechnungslegung

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Warum habe ich noch keine Rechnung?

Aktuell kommt es zu Verzögerungen bei der Rechnungslegung. Dies ist im Wesentlichen dadurch bedingt, dass wir drei Sonderthemen berücksichtigen und implementieren:

 

  1. Die ab dem 01.01.2023 neuen gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) mussten in das Abrechnungssystem implementiert werden.
     

  2. Die ebenfalls ab dem 01.01.2023 neuen gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) mussten berechnet und in das Abrechnungssystem implementiert werden.
     

  3. Der Entlastungsbetrag (sogenannte Dezemberhilfe) gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) wurde beantragt und musste in das Abrechnungssystem eingespielt werden.
     

  4. Da unsere Kunden einen Nachweis über die Höhe des Entlastungsbetrages (EWSG) benötigen, musste der Entlastungsbetrag (EWSG) vor Rechnungserstellung ausgezahlt werden.


Diese komplexen Themen müssen im Vorfeld der Rechnungserstellung in den IT-Systemen programmiert werden. Das Zeitfenster dafür ist sehr kurz, deshalb kommt es zu Verzögerungen. Wir bitten, dies zu entschuldigen.

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Wann erhalte ich meine Rechnung?

Auf Grund verschiedener Sonderthemen (Mehrwertsteuersenkung, Dezemberhilfe, Wärmepreisbremse) kommt es leider zu einer Verzögerung der Rechnungslegung für das Verbrauchsjahr 2023.

Wartungsrechnungen werden separat erstellt, der Versand erfolgt voraussichtlich vor der Turnusrechnung.

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Kann ich eine Rechnungssimulation vorab erhalten?

Dies ist leider nicht möglich, da aktuell zu viele Anpassungen im IT-System umgesetzt werden. Eine Rechnungssimulation wäre im aktuellen Status definitiv nicht korrekt.

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Wie wird die Wärmepreisbremse umgesetzt?

Die Wärmepreisbremse wird bereits in den Abschlagszahlungen berücksichtigt. Unsere Kund:innen erhalten mit der Turnusrechnung einen vorläufigen Abschlagsplan und bei Anspruch auf Entlastung kurz darauf einen angepassten Abschlagsplan mit reduzierten Werten.

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Netzspezifische Informationen gemäß FFVAV: Wie hoch ist der prozentuale Anteil der eingesetzten Energieträger bezogen auf das Kalenderjahr 2022, als auch der Anteil der mit dem Energiemix verbundenen Treibhausgasemissionen?

Die aktualisierten Werte für das Kalenderjahr 2022 zu den prozentualen Anteilen der Energieträger, als auch zu den Anteilen der mit dem Energiemix verbundenen Treibhausgasemissionen (lt. FFVAV §5), sind hier einsehbar. Die Werte bezogen auf das Kalenderjahr 2023 finden Sie hier.

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Ihre Fernwärmerechnung einfach erklärt

In unserem Video geben wir einen Überblick über die wichtigsten Bausteine Ihrer Rechnung sowie Antworten auf häufige Fragen. Zum SEPA Lastschrift-Formular geht es hier.

Elektronische Rechnung

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Was ist eine elektronische Rechnung (E-Rechnung)?

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Im Gegensatz zu klassischen Papierrechnungen ermöglicht das strukturierte Format eine automatisierte elektronische Verarbeitung. Achtung: Bloße PDF-Rechnungen sind deshalb keine E-Rechnungen.

Die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Rechnungswesens und hilft Unternehmen, Zeit, Kosten und Ressourcen zu sparen. Zu den gängigen Formaten für E-Rechnungen gehören XRechnung und ZUGFeRD.

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E-Rechnungspflicht zum 01.01.2025: Was bedeutet das?

Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung Pflicht. Das heißt, dass bei bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden ist. Es gelten jedoch Übergangsregelungen für die E-Rechnung.
 

  • Ab 01.01.2025 Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen im B2B

  • 2025 bis 2026 Freiwilliger Versand von elektronischen Rechnungen (Übergangsregelung)

  • Ab 01.01.2027 Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B

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Welche Formate für E-Rechnungen stellt die BEW zur Verfügung?

Wir stellen die folgenden beiden Formate zur Verfügung: XRechnung und ZUGFeRD (Version 2.3.2).

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Was ist eine XRechnung?

Bei der XRechnung handelt es sich um das Pflichtformat für Rechnungen an öffentliche Stellen in Deutschland. Es handelt sich um ein XML-basiertes strukturiertes Datenformat. Es handelt sich um keine sichtbare, lesbare Rechnung (für den Empfänger muss eine Viewer-Software verwendet werden). Durch die XML-basierte Struktur sind XRechnungen gut archivierbar und können sicher weiterverarbeitet werden.

Die Übermittlung erfolgt über definierte Kanäle (z. B. PEPPOL oder zentrale Rechnungseingangsplattformen).

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Wie empfängt man eine XRechnung?

Die Empfänger:innen benötigen ein System, das die XRechnung (als XML-Datei) empfangen, verarbeiten und möglicherweise weiterleiten kann. Dies kann eine spezielle Software, ein ERP-System oder eine Plattform sein. Zusätzlich benötigen Empfänger:innen für die Annahme einer XRechnung eine Leitweg-ID. Die Leitweg-ID dient zur eindeutigen Identifizierung und Adressierung des Empfängers, während das System die elektronische Verarbeitung und Weiterleitung der Rechnung ermöglicht.

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Was benötigt die BEW um die Rechnung im XRechnung Format zu versenden?

Für den Versand benötigen wir die Leitweg-ID sowie Informationen zum Übermittlungskanal (ZRE /Peppol/oder andere).

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Was versteht man unter ZUGFeRD?

ZUGFeRD steht für "Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland". Es handelt sich um ein hybrides Format der E-Rechnung: eine Kombination aus PDF/A-3-Ausgabe und eingebetteter XML-Datei (ab Version 2.0.1 ist es konform mit EN 16931). Der Versand erfolgt per E-Mail/E-Brief oder einem anderen digitalen Kanal.

Rechnungsempfänger:innen erhalten die ZUGFeRD-Rechnung und können die PDF-Datei anzeigen und die XML-Daten für die automatische Verarbeitung importieren.

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Ist ZUGFeRD kostenlos?

Ja, das ZUGFeRD-Format ist kostenlos.

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Kann jede:r eine ZUGFeRD-Rechnung empfangen?

Die ZUGFeRD-Rechnung muss in einem Format vorliegen, das von Empfänger:innenmit ihrer Software verarbeitet werden kann. Viele Buchhaltungs- und ERP-Systeme unterstützen ZUGFeRD bereits. Weiterhin müssen die Empfänger:innen über eine technische Infrastruktur verfügen, die die Verarbeitung von PDF/A-3-Dateien und XML-Daten ermöglicht. Achtung:  Ein PDF-Viewer ist für ZUGFeRD-Rechnungen nicht ausreichend.

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Was benötigt die BEW um die Rechnung im ZUGFeRD Format zu versenden?

Für den Versand einer E-Rechnung im ZUGFeRD-Format benötigen wir die korrekte E-Mailadresse der Empfänger:in.

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Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format, das speziell für die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung in Deutschland vorgeschrieben ist. ZUGFeRD hingegen ist ein hybrides Format, das eine XML-Datei in ein PDF-Dokument einbettet, wodurch die Rechnung sowohl maschinenlesbar als auch für Menschen lesbar ist.

Fernwärme

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Welche Förder- und Umlagemöglichkeiten gibt es in Zusammenhang mit einem Fernwärmeanschluss?

Förderung:

  • Unter bestimmen Voraussetzungen gibt es Fördermöglichkeiten für Ihren Teil der Anlage.

  • In Frage käme dafür die „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ (BEG). Die Förderbedingungen in diesem Förderprogramm hängen vom jeweiligen Einzelfall ab und wären im Vorfeld mit dem zuständigen Fördermittelgeber zu konkretisieren.

 

Umlagemöglichkeiten:

  • Im Mietrecht regelt der Paragraph §559 (e) des BGB die Möglichkeiten einer Umlage nach Modernisierung.

  • Unter gewissen Voraussetzungen besteht eine Umlagemöglichkeit für Vermieter nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage.

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Wie viel kostet eine Versorgung mit Fernwärme im Jahr?

Informationen über die Kosten einer Versorgung mit Fernwärme für ausgewählte Modellhäuser finden Sie in unserer Übersicht für beispielhafte Fernwärmekosten.

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Was ist Fernwärme?

Das Wort Fernwärme beschreibt eine zentralisierte Wärmeversorgung: Im Gegensatz zur "klassischen" Art der Wärmeversorgung mit einer Erzeugungsanlage im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe dazu, wird die Fernwärme in zentral gelegenen Erzeugungsanlagen produziert und über ein Verteilnetz zu den angeschlossene Gebäude transportiert.

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Welche Vorteile bietet unsere Fernwärme?

Die Versorgung einer Immobilie mit Fernwärme bringt vielerlei Vorteile mit sich, die sich auch beim Bau bemerkbar machen: Bei einem Anschluss an das Fernwärmenetz entfällt beispielsweise die platzraubende Unterbringung von Heizkesseln, Öl- oder Gastanks sowie die Errichtung eines Schornsteins. Somit wird Raum im Gebäude frei, den Sie anders nutzen können.

Darüber hinaus garantiert unsere größtenteils in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugte Fernwärme sehr gute Werte für den Energieausweis Ihrer Immobilie. Der daraus resultierende niedrige Primärenergiefaktor, senkt – je nach Netz, in dem Ihre Immobilie angeschlossen ist – ggf. auch die Anforderungen an die Dämmung der Immobilie. Hierin liegt dann ein großes Einsparpotenzial, welches Sie nutzen können.

Durch den Anschluss Ihres Gebäudes an eines unserer Fernwärmenetze erfüllen Sie gegenwärtig die sich aus § 71 GEG ergebenden Anforderungen an Ihre Heizungsanlage, da unsere Fernwärmenetze die jeweiligen Voraussetzungen des § 71b GEG erfüllen.

Noch mehr Informationen zu Vorteilen der Fernwärme und ihrer Verfügbarkeit in Berlin listen wir auf unserer Produktseite.

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Ist Fernwärme klimafreundlich?

Fernwärme ist ein wichtiger Schlüssel für die urbane Energie- und Wärmewende.  Unsere Fernwärme wird schon heute lokal, effizient und größtenteils in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) produziert.

Bis 2030 wollen wir aus der Steinkohlenutzung aussteigen, das ist unser Beitrag zu einem Drittel weniger CO2-Emissionen in der Hauptstadt bis 2030. Zudem ist unser Ziel, ab 2045 nur noch klimaneutral* erzeugte Fernwärme anzubieten.

Für Berlin setzen wir für das Erreichen dieser Ziele auf einen innovativen Technologie-Mix: Power-to-Heat ermöglicht die intelligente Nutzung von überschüssigem Wind- und Solarstrom. Großwärmespeicher den flexiblen Einsatz der erzeugten Wärme. Zudem ist die Einbindung zusätzlicher Wärmequellen, wie Solarthermie, Geothermie oder die Nutzung unvermeidbarer Abwärme ein wichtiger Baustein für eine fossilfreie Wärmeversorgung.
 

* Im Sinne des § 31 Wärmeplanungsgesetz.

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Welchen Primärenergiefaktor hat die Fernwärme?

Der pauschal vorgegebene Primärenergiefaktor (PEF) für Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung beträgt 0,7. Im überwiegenden Teil unseres Berliner Versorgungsgebietes liegt der PEF sogar unter diesem Wert. Unsere Fernwärme hat im Berliner Verbundnetz einen zertifizierten Primärenergiefaktor von 0,48.

Noch mehr Informationen finden Sie auf der Übersicht unserer Zertifikate.

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Wie groß sollte mein Bestand sein, um Fernwärme nutzen zu können?

Je nach Anschlusssituation, also wie weit die zu versorgenden Gebäude von unserer Fernwärmetrasse entfernt liegen, können bereits kleine Mehrfamilienhäuser angeschlossen werden. In der Regel haben unsere Kund:innen ab etwa 10 Wohneinheiten.

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Welche Voraussetzungen muss ich als Bestandshalter mitbringen? Muss ich gesonderte Einbauten vornehmen lassen?

Für eine Fernwärmeversorgung müssen wir eine Übergabestation installieren, welche die Wärme aus unseren Rohrleitungen in die Hausverteilung bringt. Gebäudeeigentümer: innen müssen uns dafür nur Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Da unsere Übergabestation die alte Kesselanlage ersetzt und meist kleinere Abmessungen hat, ist das in der Regel kein Problem.

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Gibt es Fernwärme in ganz Berlin?

Wir versorgen rund 700.000 Wohnungen und circa 8.000 weitere Gebäude mit Fernwärme. Dennoch gibt es Gebiete, in denen wir (noch) keine Fernwärmeversorgung anbieten können. Für diese bieten wir auf Wunsch klimaschonende individuelle Versorgungslösungen mit dezentralen Technologien an.

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Wo erhalte ich schnell und einfach die wichtigsten Information zu meinem Vertrag, den Verbräuchen und der Abrechnung?

Mit unserem interaktiven Stadtwärme-Kundenportal haben Sie Ihren Wärmeverbrauch stets im Blick: Dort finden Sie aktuelle und historische Rechnungen, bevorstehende Abschlagszahlungen, monatliche Verbräuche sowie tagesaktuelle Daten aus den installierten Smart-Metern.

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Warum erfolgt der Rechnungsversand jedes Jahr unterschiedlich?

Die Ablesung erfolgt entweder durch Fernauslesung (Smart-Meter) oder durch unsere Außendienstmitarbeiter: innen. Sie verwenden ein spezielles Auslesegerät. Die ausgelesenen Verbrauchsstände müssen erst an das Abrechnungssystem übermittelt und dort verarbeitet werden. Die Rechnungslegung erfolgt, sobald die Daten auf Plausibilität geprüft wurden.

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Meine Wärmerechnung weist ein Guthaben aus. Wie erhalte ich mein Geld?

Erforderlich ist eine schriftliche Mitteilung per E-Mail oder Post sowie die Übermittlung der Bankverbindung, sofern diese noch nicht bei uns im System hinterlegt ist. Wenn Sie ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird das Guthaben automatisch auf das hinterlegte Konto überwiesen.

Nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Bankverbindung gern unser Kontaktformular.

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Ich habe doppelt überwiesen, wie erhalte ich mein Geld zurück?

Bitte nehmen Sie schriftlich mit uns Kontakt auf. Nutzen Sie dafür gern unser Kontaktformular. Wenn Sie ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der zu viel gezahlte Betrag automatisch auf das bei uns hinterlegte Konto überwiesen. Ist Ihre Bankverbindung bei uns noch nicht hinterlegt, teilen Sie uns diese bitte zeitnah schriftlich mit.

Nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Bankverbindung gern unser Kontaktformular.

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Wo finde ich die Vorlage für das SEPA-Mandat?

Unsere Vorlage finden Sie hier. Senden Sie uns diese bitte ausgefüllt zurück.

Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular.

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Wie funktioniert die Umrechnung von l/h in kW?

In unserem Wärmeversorgungsverträgen bezieht sich der Grundpreis auf den Heizwasservolumendurchfluss (HWD). In den einzelnen Wärmekostenberechnungen wird jeweils der Anschlusswert zur Differenzierung verwendet. Zur Umrechnung des jeweiligen Anschlusswertes (kW) auf den HWD (Liter je Stunde) müssen technische und physikalische Parameter in eine Umrechnungsformel eingesetzt werden. Wir haben Erläuterungen zur Umrechnung der Leistung für sie verständlich aufbereitet.

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Wo finde ich die aktuellen Preise (Preisblatt / Preisübersicht)?

Die Konditionen hängen von Ihren vertraglich vereinbarten Konditionen ab. Dabei unterscheiden wir zwischen drei Arten von Verträgen.

Vor dem Jahr 2011 wurden Bestandsverträge mit jährlicher Preisänderung abgeschlossen.

Ab dem Jahr 2011 wurden Bestandsverträge mit quartalsweiser Preisänderung abgeschlossen. Beide Arten von Bestandsverträgen bieten wir heute nicht mehr an.

Informieren Sie sich über unsere aktuellen Stadtwärme-Konditionen, Vertragsumstellung und Preispolitik.

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Es gab einen Eigentümerwechsel. Was sind die nächsten Schritte?

Bitte teilen Sie uns den Eigentümerwechsel schriftlich mit. Im nächsten Schritt erstellen wir eine Überleitungsvereinbarung. Diese muss von allen Vertragsparteien unterschrieben werden. Erst dann erfolgt die Umschrift.

Bei Ihrer Meldung sind folgende Informationen erforderlich: Angaben zum neuen Vertragspartner bzw. zur neuen Vertragspartnerin, Übergabedatum sowie Informationen zur (sofern vorhanden) neuen Verwaltung – inkl. aktueller Vollmacht.

Nutzen Sie hierfür gern unser Kontaktformular.

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Wann kommt die BEW Berliner Energie und Wärme vorbei und wartet die Anlage? Woher weiß ich, dass Sie vor Ort waren?

Gemäß der individuellen Vereinbarung nehmen unsere Techniker:innen eine periodische Überwachung der Regelungsanlage vor. Diese Überwachung beinhaltet auch den Austausch bzw. die Erneuerung von eventuell nicht mehr funktionsfähigen Bauteilen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Eine Dokumentation bzw. Beauftragung durch Sie als Kund:in ist dafür weder vertraglich vereinbart, noch wirtschaftlich darstellbar. Um die Kosten auch weiterhin auf dem vereinbarten Niveau halten zu können, nutzen wir eine auf den sicheren Betrieb optimierte Form der Datenaufnahme.

Bei Unregelmäßigkeiten oder technischen Störungen erreichen Sie unser Störungsmanagement rund um die Uhr unter 030 267 45 98.

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Ich wurde nicht darüber informiert, dass die BEW Berliner Energie und Wärme den Zähler gewechselt hat. Wie lautet meine neue Zählernummer?

Ihre aktuelle(n) Zählernummer(n) können Sie Ihrer künftigen Wärmerechnung entnehmen. Haben Sie weiterführende Fragen zu Ihrem Zähler, melden Sie sich bei uns.

Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular.

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Welcher Teil der Hausstation ist Eigentum der BEW Berliner Energie und Wärme und wofür bin ich zuständig?

Aufgrund unterschiedlicher technischer Gegebenheiten und vertraglicher Vereinbarungen, lässt sich diese Frage nur individuell beantworten.

Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular.

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Wie sieht es mit Wartungs- und Serviceleistungen aus?

Ein wesentlicher Vorteil unserer Fernwärme ist, dass sie wartungsarm ist. Einmal angeschlossen, profitieren unsere Kund:innen von der Wärme für ihre Heizung und Trinkwassererwärmung, ohne sich um die Brennstoffbeschaffung kümmern zu müssen. Sollte es einmal zu temporären Einschränkungen in der Wärmeversorgung kommen, ist unsere Entstörungsstelle rund um die Uhr erreichbar und kann schnell reagieren.

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Durchführung einer thermischen Desinfektion

Sie möchten eine thermische Desinfektion durchführen lassen und suchen kompetente Ansprechpartner? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Schicken Sie uns bitte eine Anfrage mit Ihrer Vertragskontonummer und Adresse. Unsere Kolleg:innen vom Stationsbetrieb prüfen dann, ob und in welchem Umfang wir Ihnen helfen können.

Für eine Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir von Ihnen einen Prüfbericht über eine positive Beprobung von Legionellen. Ohne diesen Prüfbericht können unsere Kolleg:innen nicht bei Ihnen tätig werden.

Wie sieht die Vorgehensweise aus?

 

  1. Sie schicken uns eine Anfrage und unser Stationsbetrieb prüft diese.

  2. Nach erledigter Prüfung erhalten Sie ein Angebot für die thermische Desinfektion, welches Sie ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückschicken.

  3. Im Anschluss an die Terminvereinbarung werden unsere Kolleg:innen dann die Temperatur in Ihrer Anlage erhöhen - regulär geschieht dies dienstags.

  4. Am darauf folgenden Tag, regulär also mittwochs, steht die erhöhte Temperatur für die Spülung des Systems bereit. Die Spülung selbst wird durch die Kund:innen individuell durchgeführt.

  5. Am Donnerstag wird dann die Temperatur wieder auf die vorgeschriebenen 60 °C eingestellt, sodass am Freitag wieder die regulären Temperaturen im System herrschen.

Bitte beachten Sie, dass während der thermischen Desinfektion die Wassertemperaturen stark erhöht sind. Wir empfehlen, alle Endnutzer:innen Ihrer Anlage über mögliche Risiken wie Verbrühungen zu informieren.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Kolleg:innen des Stationsbetriebs wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in der Antwortmail oder im Angebot.

Wärme-Contracting

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Was ist ein Wärme-Contracting?

Wärme-Contracting ist eine effiziente und komfortable Form der individuellen, dezentralen Wärmeversorgung. Hierbei wird zwischen zwei Parteien ein Vertrag zur Versorgung eines Quartiers oder Gebäudes abgeschlossen. Der Energiedienstleister, als sogenannter Contractor, verpflichtet sich zur Wärmeerzeugung vor Ort. Im Gegenzug bezieht der Gebäudeeigentümer als Contracting-Nehmer, die gelieferte Wärme über die vereinbarte Vertragslaufzeit. Die Wärmelieferung wird über eine dezentrale Erzeugungsanlage lokal produziert und ausgeliefert. Zudem können viele der Anlagen zusätzlich zur Kälte- und Stromerzeugung genutzt werden.

Das Wärme-Contracting verläuft folgendermaßen: Im ersten Schritt wird ein Energieversorgungsvertrag aufgesetzt. Im Anschluss beschafft der Energielieferant die Heizungsanlage, übernimmt die Installation und gewährleistet die Inbetriebnahme. Im Wärme-Contracting-Vertrag ist der Contractor nun für Energielieferung, Anlagenmanagement, Service, Support und die Abrechnung der Versorgungsleistung und -menge verantwortlich. Der Contracting-Nehmer zahlt für diese Dienstleistungen und die konstante Energielieferung ein vereinbartes Entgelt. Nach Ende der Vertragslaufzeit einigen sich beide Parteien auf ein weiteres Vorgehen.

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Welche Vorteile ergeben sich durch ein Wärme-Contracting für die Immobilienwirtschaft?

Für Projektentwickler:innen, aber auch Gebäudeeigentümer:innen liegen die Vorteile auf der Hand: Da die Errichtung und der Betrieb der Anlage durch das Energiedienstleistungsunternehmen übernommen werden, fallen keine Investitionskosten für sie an. Hierdurch werden zusätzliche Mittel frei, welche an einer anderen Stelle ins Projekt oder Sanierungsmaßnahmen fließen können. Alle verbundenen Risiken verlagern sich ebenfalls auf den Contractor. Er steht in der Pflicht, die Beschaffung, Montage und den reibungslosen Betrieb der Wärmeerzeugungsanlage zu gewährleisten.

Zudem können die modernen Technologien, welche im Wärme-Contracting genutzten werden, den Wert einer Immobilie auf dem Markt positiv beeinflussen.

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Was kostet Wärme-Contracting?

Beim Wärme-Contracting entscheidet sich der Gebäudeeigentümer für ein Dienstleistungsmodell zur Wärmeversorgung. Ein externer Anbieter, der sogenannte Contractor, plant, finanziert, installiert und betreibt für ihn die Heizungsanlage. Die Eigentümer:innen sparen sich Investitions- und Wartungskosten. Im Gegenzug beziehen sie, als Contracting-Nehmer:innen, die erzeugte Wärme über die vereinbarte Vertragslaufzeit.

Die Wärme-Contracting-Kosten setzen sich dabei aus den Grundkosten und den Arbeitskosten zusammen, wobei die Arbeitskosten vom tatsächlichen Verbrauch abhängig sind.

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Welche Förderung gibt es für eine dezentrale Energieversorgung?

Klimaschonende und nachhaltige Baumaßnahmen werden von verschiedenen Institutionen, z. B. der KfW-Bank, gefördert. Besonders die Wärme- und Energieversorgung kann hier dazu beitragen, die nötigen Richtwerte für einen Bezug der Förderungen zu erreichen. Dank des Einsatzes einer dezentralen Versorgungslösung und attraktiver Contracting-Modelle können so Budgets für andere Zwecke frei werden.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern bei der Auswahl möglicher Förderungsinstitutionen sowie der Antragsstellung.

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Welche regenerativen Energien können eingesetzt werden?

Mit dezentralen Versorgungslösungen bieten sich vielfältige Möglichkeiten zur Energieversorgung auf Basis regenerativer Energien. Sei es über mit regenerativen Brennstoffen betriebene Blockheizkraftwerke (BHKW) und Brennwertkessel, Wärmepumpen, Holzpelletkesseln oder Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen zur Wärme- oder Stromproduktion.

Wärmepumpen nutzen Umweltwärme. Im Falle eines BHKW wird dieses mit dem regenerativen Brennstoff Biomethan betrieben, Holzpelletkessel verbrennen Holzpellets, um Wärme zu erzeugen. Solaranlagen werden in Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen aufgeteilt: Die Solarthermie nutzt Sonnenlicht, um daraus Trinkwarmwasser und Wärme für die Heizung zu gewinnen, Photovoltaik-Anlagen produzieren zu 100 Prozent regenerativen Strom.

Mit unseren dezentralen Energieversorgungslösungen bieten wir unseren Kund:innen sowohl Konzepte zur Energieversorgung, die komplett auf regenerative Energien setzen als auch Konzepte, in denen regenerative Energien integriert werden, um eine bessere Energieeffizienzklasse zu erreichen.

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Wann wird der Wärme-Contracting-Vertrag auf den Eigentümer bzw. die Eigentümerin übergeben?

Der Vertrag wird zwischen Kund:in und Energiedienstleister geschlossen. Der Wärme-Contracting-Anbieter verpflichtet sich, neben der zuverlässigen Energielieferung, zur Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung einer Energieerzeugungsanlage. Kund:innen zahlen für diese Dienstleistung ein entsprechendes Entgelt im Rahmen der Vertragslaufzeit. Leistungsumfang und Eigentumsverhältnisse sind im Vertrag festgehalten. Mit der Immobilie wird auch der Wärme-Contracting-Vertrag an den Eigentümer bzw. die Eigentümerin übergeben, sobald das Bauprojekt abgeschlossen ist.

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Welche Laufzeit hat ein Wärme-Contracting-Vertrag?

In der Regel beträgt die Laufzeit eines Wärme-Contracting-Vertrags maximal zehn Jahre. Nach Ablauf des Vertrags stehen dem Contracting-Nehmer drei Optionen zur Auswahl: der Rückbau der Anlage, der Erwerb der Anlage durch eine Zahlung des Restwertes oder die Vertragsverlängerung.

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Warum eignet sich ein Wärme-Contracting für den Neubau?

Als erfahrener Contracting-Anbieter greifen wir auf ein umfassendes Angebot bezüglich der zu errichtenden Anlagen und der lieferbaren Energieformen zurück, zu denen Wärme, Kälte und Strom zählen. Die möglichen Technologien für eine dezentrale Wärmelösung reichen von Blockheizkraftwerken (BHKW), die Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen können, bis hin zu Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen, welche 100 Prozent erneuerbare Energien erzeugen. Somit passen wir unser Wärme-Contracting-Angebot den individuellen Wünschen und Gegebenheiten an.

Zudem übernehmen wir als Energiedienstleister die Planung und Realisierung Ihres Projektes. Hierzu zählt die Konzepterstellung, die Beschaffung und Lieferung der Anlage, deren Montage und Inbetriebnahme ein Wärme-Contracting bietet Ihnen also nicht nur mit Blick auf die Energielieferung Vorteile, sondern unterstützt Sie umfassend im Bauprojekt.

Kälte-Contracting

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Was ist ein Kälte-Contracting?

Ein Kälte-Contracting ist eine Modell der dezentralen, individuellen Kälteversorgung. Hierbei wird zwischen zwei Parteien ein Vertrag zur Versorgung eines Quartiers oder Gebäudes abgeschlossen. Der Energiedienstleister als sogenannter Contractor verpflichtet sich zur Kälteerzeugung vor Ort und liefert diese Kälte über die vereinbarte Vertragslaufzeit an den Kunden (Contracting-Nehmer). Der Contracting-Nehmer zahlt für diese Dienstleistungen und die konstante Energielieferung ein vereinbartes Entgelt. Nach Ende der Vertragslaufzeit einigen sich beide Parteien auf ein weiteres Vorgehen.

So vereinbaren Sie Ihre Kälte-Contracting-Lieferung: Im ersten Schritt wird ein Energieversorgungsvertrag aufgesetzt. Im Anschluss beschaffen wir die Kälteerzeugungsanlage, übernehmen deren Einrichtung und gewährleisten die Inbetriebnahme. Die Kälte selbst wird über eine dezentrale Energieanlage lokal produziert und verteilt. Zudem können viele der Anlagen zusätzlich zur Wärme- und Stromerzeugung genutzt werden.

Damit es für Sie auch komfortabel weiter geht, übernehmen wir zudem die Energielieferung, das Anlagenmanagement, Service, Support sowie die Abrechnung der Versorgungsleistung.

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Welche Vorteile ergeben sich für die Immobilienwirtschaft durch ein Kälte-Contracting?

Für Quartiersentwickler:innen, Projektentwickler:innen und Gebäudeeigentümer:innen liegen die Vorteile auf der Hand. Die Errichtung und der Betrieb der Anlage werden durch den Energiedienstleister übernommen. Da keine Investitionskosten für sie anfallen, können die frei gewordenen Mittel an anderen Stellen ins Projekt oder auch Sanierungsmaßnahmen fließen. Alle verbundenen Risiken verlagern sich ebenfalls auf den Contractor. Er steht in der Pflicht, die Beschaffung, Montage und den reibungslosen Betrieb der Kälteerzeugungsanlage zu gewährleisten.

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Welche Förderungen gibt es für eine dezentrale Energieversorgung?

Klimaschonende und nachhaltige Baumaßnahmen werden von verschiedenen Institutionen, z. B. der KfW-Bank, gefördert. Besonders die Wärme- und Energieversorgung kann hier dazu beitragen, die nötigen Richtwerte für einen Bezug der Förderungen zu erreichen. Dank des Einsatzes einer dezentralen Versorgungslösung und attraktiver Contracting-Modelle können so Budgets für andere Zwecke frei werden.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern bei der Auswahl möglicher Förderungsinstitutionen sowie der Antragsstellung.

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Was kostet ein Kälte-Contracting?

Beim Kälte-Contracting entscheidet sich der Gebäudeeigentümer für ein Dienstleistungsmodell zur Kälteversorgung. Ein externer Anbieter, der sogenannte Contractor, plant, finanziert, installiert und betreibt für ihn die Kälteerzeugungsanlage. Die Eigentümer:innen sparen sich Investitions- und Wartungskosten. Im Gegenzug beziehen sie, als Contracting-Nehmer:innen, die erzeugte Kälte über die vereinbarte Vertragslaufzeit. Die Kälte-Contracting-Kosten setzen sich dabei aus den Grundkosten und den Arbeitskosten zusammen, wobei die Arbeitskosten vom tatsächlichen Verbrauch abhängig sind.