Bei einer Fernwärmeversorgung erhalten Sie alles aus einer Hand. Sie bezahlen nur die Kosten für die Bereitstellung und den tatsächlichen Wärmeverbrauch. Umwandlungsverluste bei der Erzeugung sowie Verluste im vorgelagerten Verteilnetz gehen nicht zu Ihren Lasten.
Unter Zuhilfenahme der veröffentlichten Preise können Sie die Kosten, die Ihnen bei der Fernwärmeversorgung entstehen, einfach selbst ermitteln. Neben den Preisen benötigen Sie dazu noch einige Eckdaten zu Ihrem Gebäude. Dazu zählen zum Beispiel die von Ihnen ermittelte, konkrete Wärmeleistung des zu versorgenden Gebäudes ("Versorgungsumfang") und der tatsächliche Wärmeverbrauch im jeweiligen Abrechnungszeitraum
Zur Vereinfachung und besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse gehen wir in den Berechnungen zur Ermittlung der Heizlast von einem durchschnittlichen Wärmebedarf von 50 Watt je m² aus. Dies entspricht einem normal gedämmten Bestandsgebäude. Bei Neubauten ist der Wärmebedarf geringer und bei älteren Gebäuden - speziell bei denkmalgeschützten Objekten - üblicherweise höher.
Des Weiteren berücksichtigen wir in den Berechnungen, dass die Heizung 1.800 Stunden im Jahr zu 100 Prozent in Betrieb ist (sog. Vollbenutzungsstunden). Dies ist ein branchenüblicher Wert und wird zur Ermittlung des Jahresverbrauches herangezogen.
Zur Ermittlung des für die Fernwärme erforderlichen Anschlusswertes kann die Heizlast des Gebäudes abgewertet werden. Daher nutzen wir für die Berechnung eines Fernwärme-Anschlusswertes Vollbenutzungsstunden in Höhe von 2.100 pro Jahr. Der umgerechnete Anschlusswert ist maßgeblicher Bestandteil der Grundkosten.
Zur Erläuterung zur Umrechnung der Leistung
Die beispielhaften Berechnungen und Ausführungen können Ihnen nur einen allgemeinen Überblick verschaffen. Sie ersetzen nicht die individuelle Angebotserstellung, die auch hinsichtlich der Anschlusskosten von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig ist.
Zur Ermittlung des erforderlichen Versorgungsumfangs für Ihr Objekt gibt es verschiedene Methoden und Ansätze. Hierzu lassen Sie sich am besten von einem Fachmann beraten, der die objektspezifischen Gegebenheiten (wie zum Beispiel Art des Objekts, Dämmung und Fensterflächen) kennt und berücksichtigen kann.
Alternativ können Sie für eine erste Einschätzung auch Annahmen auf Basis von allgemein anerkannten Berechnungsmethoden verwenden. Bei einem durchschnittlichen, normal gedämmten Bestandsobjekt kann man einen Wärmebedarf von 50 Watt je m2 ansetzen. Bei Neubauten ist der Wärmebedarf üblicherweise geringer und bei älteren Objekten- speziell bei denkmalgeschützten Objekten - entsprechend höher.
Am einfachsten ist es, den Verbrauch an der Messstelle, also am Wärmezähler, zu ermitteln oder aus der letzten Wärmeabrechnung zu entnehmen. Falls beides nicht möglich ist, kann auch ein rechnerisch ermittelter Wert verwendet werden. Hierbei geht man üblicherweise davon aus, dass die Heizung an 1.800 Stunden im Jahr zu 100 Prozent in Betrieb ist (sog. Vollbenutzungsstunden).
Mit der folgenden Formel kann man den voraussichtlichen Wärmeverbrauch auch auf Basis der vorzuhaltenden Wärmeleistung (kW) errechnen:
Wärmeverbrauch (kWh) = vorzuhaltende Wärmeleistung (kW) x 1.800 h/a
Die Wärmekosten für ein Gebäude setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen verbrauchsunabhängigen und verbrauchsbezogenen Kosten bzw. Entgelten.
Basis für das verbrauchsunabhängige Entgelt ist der Wärmebedarf des zu versorgenden Gebäudes, welcher mit dem Jahresgrundpreis abgerechnet wird.
Grundlage für die Berechnung der verbrauchsbezogenen Entgelte bildet die verbrauchte Wärmemenge, die mit dem Arbeitspreis bewertet wird.
Der Jahresgrundpreis ist für die Bereitstellung der Fernwärme, unabhängig von der abgenommenen Wärmemenge (Wärmeverbrauch), zu zahlen. Es ist ein verbrauchsunabhängiger Preis, der einmal jährlich jeweils zum 1. April angepasst wird. Der Jahresgrundpreis wird in der Einheit "Euro je l/h" angegeben. Vor dem Hintergrund, dass größere Einzelanschlüsse spezifisch günstiger betrieben werden können, gilt ein gezontes Preissystem.
Als Berechnungsgrundlage dient der Heizwasservolumendurchfluss (HWD), der in der Fernwärmeübergabestation bereitgestellt wird und in der Einheit "Liter pro Stunde (l/h)" angegeben wird.
Das verbrauchsunabhängige Entgelt, bzw. die sogenannten "Grundkosten", ergeben sich aus der Multiplikation der beiden Faktoren Jahresgrundpreis und HWD.
Die abgenommene Wärmemenge wird am Wärmezähler gemessen und in der Einheit "kWh" angegeben. Die Berechnung des verbrauchsabhängigen Entgeltes erfolgt einerseits mit dem Arbeitspreis. Der verbrauchsbezogene Preis wird in "Cent/kWh" angegeben und jeweils zum Ersten eines Quartals angepasst.
Baukostenzuschuss
Für die Versorgung mit Fernwärme wird gemäß § 9 AVBFernwärmeV ein Baukostenzuschuss (BKZ) erhoben, der eine Beteiligung an den Kosten für die Erzeugungsanlagen und das vorgelagerte Wärmenetz abdeckt. Der BKZ wird einmalig mit Fertigstellung des Fernwärmeanschlusses fällig und zählt somit nicht zu den regelmäßigen Wärmekosten.
Hausanschlusskostenbeitrag
Je nachdem, wie hoch der Aufwand für den Fernwärmehausanschluss ist, wird zusätzlich gemäß § 10 AVBFernwärmeV ein Hausanschlusskostenbeitrag (HAKB) erhoben. Der HAKB wird pauschal - individuell nach dem bautechnischen Aufwand - erhoben. Wie auch der BKZ zählt er nicht zu den regelmäßigen Wärmekosten.
Zur Ermittlung der Wärmekosten einer Periode (zumeist ein Jahr) auf Basis von Vollkosten müssen auch die einmalig erhobenen Beträge (BKZ und HAKB) berücksichtigt werden. Diese werden deshalb auf eine Laufzeit von 10 Jahren bezogen.
Nachfolgend stellen wir beispielhaft typische Modellhäuser vor, die jeweils für eine Vielzahl von Wärmekund:innen stehen und die Ihnen einen ersten Anhaltspunkt geben können. Dabei verwenden wir den Begriff "Grundkosten" für das verbrauchsunabhängige Entgelt und "Arbeitskosten" für das verbrauchsbezogene Entgelt.
Kleines Mehrfamilienhaus
Beheizte Fläche | Wärmebedarf nach DIN |
Anschlusswert Fernwärme |
Jahresverbrauch | Gesamtkosten (brutto) |
"Mischpreis" (brutto) |
---|---|---|---|---|---|
300 m2 | 15 kW | 13 kW | 27 MWh | 4.298,59 Euro/a | 159,21 Euro/MWh |
Aktueller Preisstand 01.01.2025
Grundkosten | Arbeitskosten | |
---|---|---|
Jahreskosten (netto) | 1.409,33 € | 2.202,93 € |
MwSt (19 %) | 267,77 € | 418,56 € |
Jahreskosten (brutto) | 1.677,10 € | 2.621,49 € |
Anteil Jahresgesamtkosten | 39,0 % | 61,0 % |
Jahresgesamtkosten (brutto) | 4.298,59 € | |
Mischpreis (gesamt, brutto) je MWh |
159,21 € | |
Jahreskosten je m2 | 14,33 € |
Mehrfamilienhaus
Beheizte Fläche | Wärmebedarf nach DIN |
Anschlusswert Fernwärme |
Jahresverbrauch | Gesamtkosten (brutto) |
"Mischpreis" (brutto) |
---|---|---|---|---|---|
3.200 m2 | 160 kW | 137 kW | 288 MWh | 45.636,60 Euro/a | 158,46 Euro/MWh |
Aktueller Preisstand 01.01.2025
Grundkosten | Arbeitskosten | |
---|---|---|
Jahreskosten (netto) | 14.852,17 € | 23.497,92 € |
MwSt (19 %) | 2.821,91 € | 4.464,60 € |
Jahreskosten (brutto) | 17.674,08 € | 27.962,52 € |
Anteil Jahresgesamtkosten | 38,7 % | 61,3 % |
Jahresgesamtkosten (brutto) | 45.636,60 € | |
Mischpreis (gesamt, brutto) je MWh |
158,46 € | |
Jahreskosten je m2 | 14,26 € |
Großes Mehrfamilienhaus
Beheizte Fläche | Wärmebedarf nach DIN |
Anschlusswert Fernwärme |
Jahresverbrauch | Gesamtkosten (brutto) |
"Mischpreis" (brutto) |
---|---|---|---|---|---|
12.000 m2 | 600 kW | 514 kW | 1.080 MWh | 167.298,09 Euro/a | 154,91 Euro/MWh |
Aktueller Preisstand 01.01.2025
Grundkosten | Arbeitskosten | |
---|---|---|
Jahreskosten (netto) | 52.469,43 € | 88.117,20 € |
MwSt (19 %) | 9.969,19 € | 16.742,27 € |
Jahreskosten (brutto) | 62.438,62 € | 104.859,47 € |
Anteil Jahresgesamtkosten | 37,3 % | 62,7 % |
Jahresgesamtkosten (brutto) | 167.298,09 € | |
Mischpreis (gesamt, brutto) je MWh |
154,91 € | |
Jahreskosten je m2 | 13,94 € |