BEW konzentriert sich vollständig auf Berlin

Aktuelles  •  01.10.2025

 

Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH (BEW) richtet ihren Fokus vollständig auf die Wärmeversorgung in Berlin. Das im Mai 2024 rekommunalisierte Unternehmen betreibt in Berlin nicht nur das größte Fernwärmenetz Westeuropas, sondern bietet über seine Tochtergesellschaft BEW Solutions GmbH auch dezentrale Wärmelösungen an.

Jetzt hat die BEW Solutions die nach dem Austritt aus dem Vattenfall-Konzern verbliebenen Erzeugungsanlagen außerhalb Berlins an den Energiedienstleister EGC veräußert. Dieser Schritt war bereits seit der Übernahme der BEW durch das Land Berlin geplant. Von dem Verkauf betroffen sind 140 dezentrale Anlagen an Standorten in acht Bundesländern. Drei Viertel der Anlagen befinden sich in Hamburg, weitere zehn Prozent im Hamburger Umland. Die übrigen Standorte verteilen sich von Schleswig-Holstein bis Bayern.

Für die Kund:innen der BEW Solutions in Berlin und der unmittelbaren Umgebung ergeben sich durch die Transaktion keine Änderungen. Die BEW Solutions wird ihr Geschäft mit dezentralen Wärmelösungen in der Hauptstadtregion unverändert fortführen und weiter ausbauen. Derzeit betreibt das Unternehmen dort rund 360 Anlagen.

Die strategische Neuausrichtung unterstreicht den Fokus der BEW als Landesunternehmen auf die Wärmeversorgung Berlins. Dezentrale Wärmelösungen bleiben dabei ein wichtiger Bestandteil des Angebots, insbesondere in Gebieten, in denen ein Anschluss an das Fernwärmenetz der BEW nicht oder noch nicht möglich ist.

Mit der Veräußerung der Anlagen außerhalb Berlins schafft die BEW zugleich die Voraussetzungen, ihre Ressourcen gezielt auf ihre Herausforderungen in der Hauptstadt auszurichten. Dazu zählen insbesondere die Dekarbonisierung* ihrer Fernwärmeerzeugung sowie die Weiterentwicklung der bestehenden Wärmeinfrastruktur.
 

* Dieses Ziel wollen wir durch eine Reihe von Maßnahmen erreichen, welche wir in unserem Dekarbonisierungsfahrplan darstellen. Zielstellung ist eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination aus beidem im Sinne des § 31 i. v. m. § 3 Abs. 1 Nr. 13, 15 und Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG).