Baumaßnahmen am Spreebord:
aktueller Stand
und Hintergründe

 

Stand 24.09.2026

Der Umbau des Heizkraftwerks Charlottenburg ist ein zentraler Baustein für die Dekarbonisierung* unserer Fernwärme und den Kohleausstieg. Gleichzeitig ist das Projekt mit komplexen technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen verbunden. 

 

Einordnung und Hintergründe zu den Arbeiten

Wir verstehen, dass die Situation rund um die Kastanien am Spreebord nach wie vor viele Menschen bewegt. Die Bäume waren über viele Jahre Teil des vertrauten Stadtbilds und hatten – wie alle gewachsenen Bäume – einen hohen Wert für das Stadtklima und die Lebensqualität im Kiez. Ihr Verlust ist schmerzlich, und wir bedauern ihn ausdrücklich.

 

Gerade weil uns bewusst ist, was dieser Eingriff für die Menschen vor Ort bedeutet, haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Zugleich tragen wir die Verantwortung dafür, den Umbau des Heizkraftwerks Charlottenburg sicher, verlässlich und innerhalb kürzester Zeit umzusetzen.

 

Die Wärmeversorgung Berlins muss bis 2045 schrittweise klimaneutral werden. Die Modernisierung des Standorts Charlottenburg ist ein zentraler Baustein für die Dekarbonisierung* unseres Fernwärmenetzes und den Ausstieg aus der Steinkohlenutzung. Sie erfolgt unter sehr beengten räumlichen Verhältnissen und noch dazu im laufenden Kraftwerksbetrieb. Deshalb wird für mehrere Jahre eine zusätzliche Baustelleneinrichtungsfläche in unmittelbarer Nähe des Kraftwerks benötigt.   
 

Worum geht es konkret?

Der Standort Charlottenburg wird im Rahmen der Wärmewende zu einem Energiepark mit einem diversen Mix moderner Technologien weiterentwickelt. Geplant sind unter anderem eine neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK), die perspektivisch mit Wasserstoff genutzt werden kann („H2-ready“), sowie eine leistungsstarke Power-to-Heat-Anlage, die Strom aus erneuerbaren Energien in Wärme umwandelt. Durch die Umbaumaßnahmen können ab 2031 pro Jahr bis zu 600.000t CO2 eingespart werden. Die Maßnahmen sind technisch komplex – und auf dem historischen Kraftwerksgelände selbst reicht der Platz dafür nicht aus. 

 

Warum Baumfällungen?

Für die Durchführung der geplanten Bauarbeiten am Standort wird eine zusätzliche Fläche benötigt, die über mehrere Jahre als Baustelleneinrichtungsfläche dient. Aufgrund der engen Platzverhältnisse auf dem historischen Kraftwerksgelände ist dafür eine zusätzliche Fläche erforderlich. 
 
Der Entscheidung für die Fläche „Am Spreebord“ ging eine umfangreiche Prüfung unterschiedlicher Standorte und Lösungen voraus. Betrachtet wurden unter anderem Flächen auf dem Kraftwerksgelände, im unmittelbaren Umfeld, umliegende Gebäude und Freiflächen bis hin zu Lösungen auf der Spree. Bewertet wurden dabei insbesondere die technische Umsetzbarkeit, der sichere Bauablauf, Arbeits- und Genehmigungsanforderungen, die Baustellenlogistik und die notwendige Verfügbarkeit. Auch wir hätten uns eine Lösung gewünscht, mit der alle Bäume erhalten werden können. Eine tragfähige Alternative, die alle Anforderungen erfüllt, stand jedoch nicht zur Verfügung. Durch die aktuelle Lösung können eine Vielzahl von Bäumen, darunter fünf alte Platanen, am Spreebord erhalten werden.
 

Wurde die Baumfällung genehmigt? 

Die Maßnahme wurde intern und extern fachlich umfangreich geprüft, im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens bewertet und durch das Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi ) Ende Februar genehmigt. 

 

Auf Grundlage dieser bestandskräftigen Genehmigung des LAGetSi hatten wir Anfang Juli mit den Fällarbeiten begonnen. Nach dem zwischenzeitlichen Stopp haben wir die erneut vorgebrachten Vorschläge nochmals intensiv geprüft und dazu konstruktive Gespräche mit der Senatsverwaltung und dem Bezirksamt geführt. Uns war wichtig, die Bedenken ernst zu nehmen und wirklich jede Möglichkeit auszuloten, den Umbau des Kraftwerks zu ermöglichen und zugleich weitere Eingriffe in den Baumbestand zu vermeiden. Trotz dieser erneuten Prüfung ließ sich leider keine technisch, rechtlich und operativ tragfähige Alternative finden.  

 

Inzwischen ist auch die Rechtslage abschließend geklärt. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass die behördliche Genehmigung die Baustelleneinrichtung einschließlich der Fällung umfasst und dass Naturschutzbelange sowie geeignete Alternativen bereits im Genehmigungsverfahren berücksichtigt wurden.

 

Zum aktuellen Stand

Auf dieser fachlichen und rechtlichen Grundlage führen wir nun die genehmigten Arbeiten durch. Uns ist bewusst, dass die erneute Klärung den Verlust der Bäume für viele Menschen nicht weniger schmerzlich macht.  

 

Die Fällungen sind notwendig, damit eines unserer zentralen Infrastrukturprojekte verlässlich umgesetzt werden kann. Umso wichtiger ist es uns, die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Bezirk umzusetzen.  

 

Nach Abschluss der Bauarbeiten werden wir unter anderem 19 Bäume pflanzen und für deren Pflege langfristig aufkommen. Auch die artenschutzrechtlichen Vorgaben wurden eingehalten. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, mit den Menschen vor Ort weiterhin im Gespräch zu bleiben und transparent über die nächsten Schritte zu informieren. 

 

* Dieses Ziel wollen wir durch eine Reihe von Maßnahmen erreichen, welche wir in unserem Dekarbonisierungsfahrplan darstellen. Zielstellung ist eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination aus beidem im Sinne des § 31 i. v. m. § 3 Abs. 1 Nr. 13, 15 und Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG).

Häufige Fragen (FAQ)

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Warum fällen Sie jetzt?

Wir hatten bereits Anfang Juli mit den Arbeiten begonnen. Nach dem zwischenzeitlichen Stopp hat das OVG Berlin-Brandenburg am 21. August 2026 abschließend geklärt, dass die Fällungen von der behördlichen Genehmigung erfasst und damit zulässig sind. Anschließend haben wir die Entscheidung des Gerichts sorgfältig ausgewertet, die weiteren Schritte geprüft und die Fortsetzung der Arbeiten vorbereitet. Dazu gehörten insbesondere die Beauftragung der Fachfirmen für die Fällung und die artenschutzrechtliche Begleitung sowie die organisatorische Vorbereitung der Arbeiten.

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Welche Ausgleichsmaßnahmen sind ganz konkret vorgesehen?

Uns ist bewusst, dass junge Bäume den Verlust gewachsener Bäume nicht unmittelbar ausgleichen können. Vorgesehen sind nach Abschluss der Bauarbeiten die Pflanzung von 19 neuen Bäumen, ihre langfristige Pflege sowie die Wiederherstellung der beanspruchten Fläche. Außerdem leisten wir eine Ausgleichszahlung von rund 170.000 Euro an den Bezirk. Auch die konkreten Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem Bezirk umgesetzt.

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Werden Sie an anderen Standorten auch noch Bäume fällen müssen?

Auch bei anderen Bau- und Modernisierungsprojekten können Baumfällungen erforderlich werden. Uns ist die Bedeutung gewachsener Bäume für das Stadtbild, -klima und die Menschen vor Ort bewusst. Entsprechend prüfen wir bei jedem Vorhaben sorgfältig, wie sich Eingriffe vermeiden oder zumindest reduzieren lassen und vorhandene Bäume in die Planung einbezogen werden können. Wo eine Fällung dennoch notwendig ist, beschränken wir den Eingriff auf das erforderliche Maß, arbeiten fachlich begleitet und unter Einhaltung sämtlicher geltenden Vorgaben und setzen die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollständig um.

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Halten Sie es mit Blick auf den vergangenen Sommer noch für legitim Bäume zu fällen für Baucontainer?

Die Bedeutung von Stadtgrün und insbesondere von Bestandsbäumen für Lebensqualität und Klimaresilienz in Berlin ist auch uns sehr bewusst. Gleichwohl ist die Dekarbonisierung der Berliner Wärmeversorgung eine hochkomplexe Generationenaufgabe. Bei dieser Aufgabe müssen unterschiedliche öffentliche, ökologische, technische und infrastrukturelle Belange sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Diese Abwägung ist im vorliegenden Verfahren umfassend erfolgt und wurde auch durch die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bestätigt. 

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Wie viele Bäume sind betroffen?

Nach umfassender Prüfung aller realistischen Alternativen und auf Grundlage der vorliegenden, bestandskräftigen Genehmigung ist vorgesehen, insgesamt zehn Rosskastanien an der Straße „Am Spreebord“ zu fällen.

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Wie lief das Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren ab?

Für das Vorhaben wurde das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung bestand für alle Beteiligten die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen. Während der zweiwöchigen Beteiligungsfrist wurden seitens des Bezirks keine Einwände erhoben. Ein vorgesehener Erörterungstermin wurde deshalb mangels eingegangener Stellungnahmen abgesagt. Die Genehmigung wurde auf Grundlage des abgeschlossenen Verfahrens erteilt.

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Warum ausgerechnet die Fläche „Am Spreebord“?

Die Fläche wird als Baustelleneinrichtung benötigt. Der jetzigen Planung ging eine umfassende Alternativenprüfung voraus. Dabei wurden zahlreiche Standorte und Lösungen – darunter Flächen auf dem Kraftwerksgelände, im unmittelbaren Umfeld – intensiv geprüft und bewertet.

Auch alternative Ansätze – etwa die Nutzung eines Pontons auf der Spree – wurden geprüft. Diese Option ist laut Stellungnahme des zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts nicht umsetzbar.

Nach – erneuter – sorgfältiger Abwägung aller realistischen Möglichkeiten gemeinsam mit den zuständigen Behörden besteht daher keine praktikable Alternative zur Nutzung der vorgesehenen Fläche.

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Wurden bei der ursprünglichen Planung Alternativen geprüft?

Wir haben bereits im Vorfeld zahlreiche Alternativen intensiv und umfassend geprüft und auf dieser Grundlage unsere Planung entwickelt und die Genehmigung zur Inanspruchnahme der Grünanlage erhalten.

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Warum wurden andere Varianten verworfen?

Die Varianten wurden anhand technischer, genehmigungsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher, logistischer und wirtschaftlicher Anforderungen geprüft und bewertet. Maßgeblich waren unter anderem die sichere Durchführung der Baustelle, die Anforderungen an Sozial- und Aufenthaltsräume für die Beschäftigten, kurze, der Arbeitsstättenrichtlinie entsprechende Wege, Bauabläufe sowie die notwendige Verfügbarkeit der Flächen über die gesamte Bauzeit.

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Wofür wird die Fläche genutzt?

Die betroffene Fläche wird temporär als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt. Dort werden unter anderem Personalcontainer aufgestellt.

Von diesen Containern geht keine zusätzliche Lärmbelastung aus, da sie ausschließlich als Aufenthalts- und Büroräume für das Baustellenpersonal genutzt werden.

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Wie lange dauert die Nutzung?

Die Fläche wird über mehrere Jahre benötigt, da der Umbau des Kraftwerks sehr komplex ist.

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Wer hat die Fällung genehmigt?

Die Maßnahme wurde durch das LAGetSi im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens Ende Februar genehmigt.

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Welche Auswirkungen haben die Fällungen auf die Nachbarschaft?

Die Fällarbeiten selbst werden nur kurze Zeit in Anspruch nehmen. Entsprechend ist lediglich mit einer vorübergehenden und zeitlich begrenzten Lärmbelastung zu rechnen.

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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei weiteren Fragen können Anwohner:innen sich jederzeit gerne per Mail an zukunft.hkw.charlottenburg@bew.berlin wenden.

Für Journalist:innen lautet der Kontakt: presse@bew.berlin