Faktencheck Gutachten Biomasseanlage – Reuter West

Zum Genehmigungsverfahren zur geplanten Altholz‑/Biomasse‑KWK‑Anlage am Erzeugungsstandort Reuter West haben Umweltverbände rund um den BUND eine gemeinsame Stellungnahme inklusive juristischem Gutachten veröffentlicht. Darin wird die Auffassung vertreten, das Vorhaben sei nicht genehmigungsfähig.

Wir nehmen als Unternehmen diese Kritik und die Einwendungen ernst. Gleichzeitig möchten wir zentrale Aussagen einordnen – klar, sachlich, faktenbasiert, transparent.  Wir reichen grundsätzlich nur Vorhaben ein, die wir nach sorgfältiger Prüfung für genehmigungsfähig halten.

Faktencheck

Behauptung: „Die Anlage ist nicht genehmigungsfähig – Berlin muss den Antrag stoppen.“
Fakt ist: Ein Gutachten wie das des BUND ist ein Beitrag im Verfahren – aber keine Entscheidung.

Die Frage der Genehmigungsfähigkeit wird im laufenden immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft. Genau dafür ist dieses Verfahren da: Unterlagen werden geprüft, Einwendungen abgewogen und – wo nötig – Nachforderungen, Auflagen und Nebenbestimmungen festgelegt. Das Gutachten argumentiert mit einer bestimmten Rechtsauffassung zum EWG Berlin und zur Beteiligungsverwaltung. Entscheidend ist die behördliche Prüfung im Verfahren.
 

Behauptung: „Holzverbrennung widerspricht dem Ziel einer CO₂‑freien Fernwärme laut EWG Berlin.“
Fakt ist: Wir setzen Biomasse nicht als alleinige Lösung ein.

Biomasse ist bei uns ein begrenzt eingesetzter Baustein in einem breiten Energiemix. Parallel investieren wir massiv in Großwärmepumpen, Power‑to‑Heat, Abwärmenutzung und Speicher. Biomasse hilft uns vor allem, Kohle bis 2030 zu ersetzen und die Versorgungssicherheit während des Umbaus zu gewährleisten.
 

Behauptung: „BEW will Wälder verbrennen.“
Fakt ist: Wir verbrennen keine Wälder.

Unser Konzept setzt auf Altholz am Ende der Nutzungskaskade und – je nach Verfügbarkeit – ergänzend auf Waldrestholz, Landschaftspflegematerial sowie Agrarholz aus Kurzumtriebsplantagen. Ein gezielter Einsatz von Waldholz ist nicht Teil unseres Konzepts. Dieser Punkt ist zentral, weil er die Debatte stark emotionalisiert. Wir unterscheiden klar zwischen definierten Rest- und Nebenströmen (Altholz/Kaskade) und Primärrohstoffen aus dem Wald.
 

Behauptung: „Feinstaub und Luftqualität sind nicht ausreichend berücksichtigt.“
Fakt ist: Fragen der Luftreinhaltung sind Kernbestandteil des Genehmigungsverfahrens.

Der Schutz der Gesundheit ist für uns zentral. Alle geltenden und absehbaren Grenzwerte werden dort geprüft. Wo erforderlich, werden technische Anforderungen und Auflagen festgelegt.
 

Behauptung: „Artenschutz unzureichend berücksichtigt.“
Fakt ist: Artenschutz ist Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Themenkomplex Artenschutz wird im Verfahren vollständig betrachtet. 

 

Behauptung: „Ressourcenknappheit gefährdet die Versorgungssicherheit und Preise.“
Fakt ist: Wir denken Versorgungssicherheit systemisch.

Biomasse ist lagerfähig und damit ein wichtiger Baustein. Außerdem ist die Anlage flexibel ausgelegt und über langfristige Lieferbeziehungen abgesichert. Entscheidend ist auch der Gesamtmix: Speicher, flexible Erzeugung, Wärmepumpen und weitere Quellen. So reduzieren wir Abhängigkeiten von einzelnen Technologien. 
 

Behauptung: „Die Anlage wird zur Kostenfalle für Fernwärmekund:innen – Wärmepreise steigen.“
Fakt ist: Bezahlbarkeit ist für uns ein zentrales Ziel.

Gerade deshalb setzen wir nicht auf eine einzelne Technologie, sondern auf einen ausgewogenen Mix. Biomasse ist bewusst moderat dimensioniert, um Preis‑ und Versorgungsrisiken zu begrenzen. Gleichzeitig investieren wir in Effizienz und in Wärmequellen, die dauerhaft kostendämpfend wirken können (z. B. Abwärme, Großwärmepumpen, Speicher). Biomasse aus definierten Rest- und Nebenströmen sowie die Nutzung von Abfall- und Abwärmepotenzialen können dazu beitragen, Kosten zu stabilisieren – insbesondere, weil sie fossile Brennstoffe und damit verbundene Preis- und CO₂-Kostenrisiken reduzieren.
 

Behauptung: „Altholz ist knapp – Versorgungssicherheit ist nicht gegeben.“
Fakt ist: Die Anlage ist bewusst flexibel gestaltet.

Wir haben die Anlage bewusst so ausgelegt, dass sie unterschiedliche holzartige Biomasse verarbeiten kann (Altholz, Landschaftspflegematerial, Agrarholz). Das schafft Flexibilität. Zudem arbeiten wir mit langfristigen Lieferbeziehungen, um die Versorgung planbar abzusichern.
 

Unser Fazit 

Die Wärmewende ist komplex – und sie gelingt nur im Dialog. Wir ersetzen Kohle nicht durch eine neue Abhängigkeit, sondern durch einen resilienten Energiemix. Die geplante Biomasse‑KWK ist darin ein begrenzter, klar eingeordneter Baustein. Alle offenen Fragen werden im Genehmigungsverfahren geprüft – transparent und nach geltendem Fachrecht.
 

Zahlen & Fakten  

Thema

Werte

Geplante Altholz-/Biomasse-KWK Reuter West

Leistung: bis zu 90 MW thermisch / 20 MW elektrisch

Inbetriebnahme

voraussichtlich 2029

Biomasse bei der BEW

moderater, begrenzter Einsatz als Teil eines Technologiemixes

Fokus auf Altholz am Ende der Nutzungskaskade

Energiepark Reuter

Power-to-Heat mit 120 MW Leistung

großer Wärmespeicher

Ausbau u. a. mit Großwärmepumpe mit Leistung 75 MW

neue Dampfturbine