Nachfolgend erhalten Sie detaillierte Informationen zu unseren Wärmenetzen wie Zertifikate zum Primärenergiefaktor und zu spezifischen CO2,e-Emissionen sowie die Bescheinigungen zur energetischen Bewertung nach FW 309 Teile 5 & 7 sowie die Erfüllung des § 71 b Abs. 2 GEG 2024.
Weiterhin finden Sie hier alle nach dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) veröffentlichungspflichten Dokumente auf einen Blick.
Für die Wärmenetze Görschstraße, Schulstraße und Buch gilt ein Primärenergiefaktor (PEF) von 1,3.
Da für diese Netze kein spezifisches PEF-Zertifikat vorliegt, wird gemäß den geltenden Regelungen der Pauschalwert von 1,3 angesetzt. Dieser Wert wird als pauschaler Ansatz für Fernwärmenetze ohne individuellen Nachweis herangezogen und entsprechend bei der energetischen Bewertung verwendet.
über die energetische Bewertung nach FW 309 Teile 5 & 7 sowie die Erfüllung des § 71 b Abs. 2 GEG 2024.
Energieträgermix nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 EWG Bln
Die Übersicht finden Sie hier.
CO2-Emissionen und Primärenergiefaktoren nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 + 3 EWG Bln
Die Übersicht finden Sie hier.
Netzverluste nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 EWG Bln sowie § 1a Abs. 2 AVBFernwärmeV
Die Übersicht finden Sie hier.
Preisregelungen nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 EWG Bln
Die Angaben, Preisregelungen und Preislisten nach § 1 Absatz 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2022 (BGBl. I S. 1134) geändert worden ist, sind hier veröffentlicht.
Technisch mögliche Netzanschlusspunkte für TPI nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 EWG Bln
Die Prüfung der räumlichen Nähe zum Fernwärmenetz finden Sie hier.