Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH (BEW) hält bereits heute als Mehrheitsaktionärin 80,8 Prozent der Anteile an der Fernheizwerk Neukölln AG (FHW AG). Nach sorgfältiger und umfangreicher Prüfung sind beide Unternehmen gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, die Börsennotierung der FHW AG über ein sogenanntes Delisting zu beenden. Die BEW als Mehrheitseignerin wird den übrigen Aktionär:innen daher ein gesetzlich vorgesehenes Kaufangebot unterbreiten.
Das Wichtigste in Kürze:
Geschäftsführung der BEW, der Vorstand der FHW AG und die jeweiligen Aufsichtsräte unterstützen diesen Schritt ausdrücklich.
Nach dem Delisting wird die FHW AG nicht mehr im Regulierten Markt börsennotiert sein, Aktionärsrechte bleiben unverändert bestehen.
Nach Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wird die BEW das Kaufangebot voraussichtlich Mitte/Ende Oktober veröffentlichen. Die Information der Aktionär:innen erfolgt über die depotführenden Banken.
Das Kaufangebot enthält eine Prämie von 25,1 % gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der vergangenen sechs Monate vor dem 24. September 2026. Die BEW empfiehlt eine Annahme des Angebots.
Für Kund:innen sowie Mitarbeitende der FHW AG ändert sich durch das Delisting nichts: Kundenverträge und Arbeitsverhältnisse bleiben unverändert, ebenso die gesellschaftliche Struktur und der Markenauftritt der FHW AG.
Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH (BEW) hält 80,8 % der Aktien der Fernheizwerk Neukölln AG (FHW AG). Seit der Rekommunalisierung im Jahr 2024 überprüft die BEW ihre Unternehmensbereiche und Beteiligungen mit Blick auf langfristig tragfähige und effiziente Strukturen.
Ein Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass die BEW in einem Delisting – also der Beendigung der Börsennotierung der FHW AG – unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für die FHW AG als auch mittelbar für die BEW sieht. Mit dem Wegfall der Börsennotierung würden beispielsweise zahlreiche kapitalmarktbezogene Pflichten entfallen wie Berichts-, Beratungs- und Prüfungspflichten. Das reduziert den administrativen Aufwand und die laufenden Kosten der Gesellschaft. Die dadurch freiwerdenden finanziellen und personellen Ressourcen können wiederum für das operative Geschäft und die Transformation der Wärmeversorgung eingesetzt werden.
Insofern sind die BEW und die FHW AG gemeinsam zu der Einschätzung gekommen, dass ein sogenanntes Delisting im Interesse beider Unternehmen liegt.
Mit dem Delisting ist ein gesetzlich vorgesehenes Kaufangebot der BEW als Mehrheitseignerin an die übrigen Aktionär:innen verbunden. Hintergrund ist, dass die FHW-Aktie nach einem Delisting nicht mehr regulär über die Berliner Börse handelbar ist. Durch das gesetzlich vorgesehene Erwerbsangebot wird den Aktionär:innen eine Möglichkeit geboten, ihre Aktien an die BEW zu veräußern.
Der Handel der FHW-Aktien im regulierten Markt der Börse Berlin wird erst beendet, nachdem die dafür notwendigen Schritte – u. a. die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung und Freigabe der Delisting-Vereinbarung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die sich daran anschließende Angebotsveröffentlichung durch die BEW in Richtung der übrigen Aktionär:innen mit angemessener Frist für eine Annahme des Angebots – abgeschlossen sind. Der Widerruf der Zulassung zum Handel im regulierten Markt der Börse Berlin und die Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgen erst danach.
Die oben genannten Schritte dauern mehrere Wochen. Den konkreten Zeitpunkt der letzten Notierung, Veröffentlichungen zum Angebot und weitere wichtige Termine wird die FHW AG u. a. auf ihrer entsprechenden Investor-Relations-Website bekannt geben.
Die BEW bietet den übrigen Aktionär:innen an, deren Aktien zu kaufen, und hält sich damit an die gesetzlichen Vorgaben. Der angebotene Betrag enthält einen Aufschlag und liegt damit voraussichtlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen, der von der BaFin nach Veröffentlichung des Angebots festgelegt werden wird.
Der in der Angebotsunterlage genannte Angebotspreis beträgt 24,20 EUR je FHW-Aktie. Dies entspricht einer Prämie von 25,1 % gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der vergangenen sechs Monate vor dem 24. September 2026.
Die Angebotsunterlage informiert die Aktionär:innen auch darüber, dass nach einem erfolgreichen Delisting möglicherweise ein Squeeze-out erfolgen kann. Dabei würden die verbliebenen Aktionär:innen eine Abfindung erhalten und ihre Aktien auf den Hauptaktionär übertragen. Ob ein Squeeze-out nach einem erfolgreichen Delisting in Betracht kommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Die BEW wird als Bieterin eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einreichen. Der Angebotspreis berücksichtigt die Vorgaben der Bafin sowie eine darüberhinausgehende Prämie.
Sobald die Bafin die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat, wird diese veröffentlicht. Die Angebotsunterlage der BEW sowie die gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der FHW AG werden nach den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Danach beginnt eine Annahmefrist von etwa sechs bis acht Wochen. Die Aktionär:innen werden über ihre Depotbanken darüber informiert.
Innerhalb dieser Frist können die Aktionär:innen entscheiden, ob sie das Angebot annehmen und ihre Aktien verkaufen möchten oder nicht. Die gesetzliche Annahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage und beträgt grundsätzlich mindestens vier und höchstens zehn Wochen.
Für Kund:innen sowie Mitarbeitende der FHW AG ändert sich durch das Delisting nichts: Kundenverträge, Arbeitsverhältnisse und bestehende Arbeitsverträge bleiben unverändert. Auch die gesellschaftliche Struktur und der Markenauftritt der FHW AG bleiben bestehen.
Das Delisting betrifft nur die Börsennotierung und damit die Möglichkeit, die Aktie über die Börse zu handeln. Die Rechte der Aktionär:innen bleiben unverändert. Dazu gehört zum Beispiel auch das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und dort abzustimmen.
Nach dem Delisting (siehe Erläuterung zu Frage 2) werden die FHW-Aktien nicht mehr im regulierten Markt an der Börse notiert sein. Ein Verkauf ist dann nur noch außerhalb der Börse möglich – und nur, wenn sich eine Käuferin oder ein Käufer findet.
Der Vorstand der FHW AG und die Aufsichtsräte unterstützen das Vorhaben eines Delistings ausdrücklich. Die BEW und die FHW AG haben am 24. September 2026 eine sogenannte Delisting-Vereinbarung geschlossen und darin die Zusammenarbeit in Bezug auf die geplante Beendigung der Börsennotierung geregelt.
Nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage erhalten die Aktionär:innen eine Mitteilung von ihrer Depotbank. Auf der Angebots-Website https://www.bew.berlin/fhw-delisting und in den Mitteilungen der Depotbanken wird erklärt, welche Schritte erforderlich sind, um die Aktien zu verkaufen.
Die Annahme erfolgt über die jeweilige Depotbank oder ein anderes Finanzinstitut, bei dem die Aktien verwahrt werden. Dabei sind die dort genannten Hinweise, Fristen und möglichen Bearbeitungszeiten zu beachten.
Die Annahmefrist beginnt und endet zu den Zeitpunkten, die in der Angebotsunterlage genannt sind. Maßgeblich sind ausschließlich die dort veröffentlichten Angaben. Aktionär:innen, die ihre Aktien nicht innerhalb der Annahmefrist verkaufen möchten, können dies noch während der sogenannten „weiteren Annahmefrist“ tun.
Nein, selbstverständlich nicht. Die Aktionär:innen können frei entscheiden, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht.
Aktionär:innen, die das Angebot nicht annehmen möchten, müssen nichts unternehmen. Sie bleiben weiterhin Aktionär:innen der FHW AG.
Bitte beachten Sie jedoch: Ein Wirksamwerden des Delistings nach Abschluss des Angebots (siehe Erläuterung zu Frage 2) bedeutet, dass die FHW-Aktien nicht mehr an der Börse gehandelt werden. Dadurch wird es für die verbleibenden Aktionär:innen erheblich schwieriger, ihre Aktien zu verkaufen.
Bei technischen Fragen zur Annahme des Angebots wenden Sie sich bitte an Ihre depotführende Bank.