Wie alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen muss Berlin einen Wärmeplan vorlegen. Doch was heißt das für Gebäudeeigentümer:innen? Von Wohnungseigentumsgemeinschaften bis Einfamilienhäusern: Wir haben die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen einen Wärmeplan bis 30. Juni 2026 vorzulegen. Diese sogenannte Kommunale Wärmeplanung soll Berliner:innen Orientierung geben. Die Übersicht zeigt, in welchen Stadtgebieten ein Anschluss an das zentrale Fernwärmenetz empfohlen wird oder in Zukunft eine Option ist.
Sofern ein Fernwärmenetz unwahrscheinlich ist, identifiziert die Kommunale Wärmeplanung diese Bereiche als Gebiete der dezentralen Versorgung. Dort müssen sich Gebäudeeigentümer:innen um dezentrale Lösungen wie etwa Wärme-Contracting bemühen.
Für Eigentümer:innen bietet die Kommunale Wärmeplanung damit vor allem Orientierung und konkrete Handlungsempfehlungen für eine sinnvolle Wärmelösung, keine verbindliche Vorgabe.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Orientierungsinstrument. Sie zeigt, welche Art der Wärmeversorgung in den jeweiligen Stadtgebieten aus heutiger Sicht langfristig sinnvoll ist. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Prüfung im Einzelfall und begründet keine unmittelbare Anschluss- oder Umrüstungspflicht für Eigentümer:innen.
Die Einordnung der Stadtgebiete erfolgt auf Basis aktueller Daten und Annahmen. Die Wärmeplanung wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben, wenn sich Rahmenbedingungen – etwa durch neue technische Möglichkeiten, Förderprogramme oder veränderte Bedarfe – ändern.
Fernwärme ist ein leitungsgebundenes Versorgungssystem. Anders als bei einzelnen Heizungsanlagen im Gebäude erfordert ihr Ausbau umfangreiche Tiefbauarbeiten, neue Leitungen sowie ausreichend leistungsfähige Erzeugungs- und Netzkapazitäten. In einer dicht bebauten Stadt wie Berlin ist der Ausbau daher von verschiedenen Faktoren abhängig: von der bestehenden Infrastruktur, von technischen und geografischen Gegebenheiten – etwa Gewässern, Bahntrassen oder Schutzgebieten – sowie von verfügbaren Bau- und Planungskapazitäten. Aus diesen Gründen kann der Ausbau der Fernwärme nicht überall gleichzeitig erfolgen. Stattdessen werden Gebiete schrittweise erschlossen und priorisiert. Dass ein Gebäude in einem ausgewiesenen Wärmenetzgebiet liegt, bedeutet daher nicht automatisch, dass ein Anschluss kurzfristig möglich ist – wohl aber, dass Fernwärme dort langfristig eine Versorgungsoption sein kann.
Sie bestellen Fernwärme – wir liefern: eine zuverlässige und wartungsarme Wärmeversorgung für Ihre Gebäude.
Unsere Fernwärme hat einen niedrigen Primärenergiefaktor von nur 0,48 im Verbundnetz.
Bei einer Versorgung mit Fernwärme benötigen Sie weder Heizungskessel noch Schornstein oder Öltank. Die Investitionen dafür entfallen und Sie können den nicht benötigten Raum anderweitig nutzen.
Durch den Anschluss Ihres Gebäudes an eines unserer Fernwärmenetze erfüllen Sie die sich aus §71 GEG ergebenden Anforderungen an Ihre Heizungsanlage, da unsere Fernwärmenetze die jeweiligen Voraussetzungen des § 71b GEG erfüllen.
Bitte geben Sie den Standort Ihrer Berliner Immobilie ein, um die Möglichkeit einer Versorgung mit Fernwärme oder Wärme-Contracting zu prüfen.
Als größter Fernwärmeversorger Berlins treibt die Berliner Energie und Wärme den Ausbau und die schrittweise Dekarbonisierung der Fernwärme aktiv voran. Parallel zum laufenden Betrieb werden bestehende Erzeugungsanlagen umgebaut und neue Kapazitäten geschaffen, während das Netz gezielt erweitert wird.
Der Ausbau der Fernwärme ist dabei ein langfristiger Prozess, der Planungssicherheit für Kund:innen, verlässliche Rahmenbedingungen und eine enge Abstimmung mit dem Land Berlin erfordert. Ziel ist es, möglichst vielen Berliner Haushalten eine sichere und effiziente Wärmeversorgung zu ermöglichen.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen einen Wärmeplan bis 30. Juni 2026 vorzulegen. Zusätzlich hat sich Berlin im Rahmen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis 2045 soll die Stadt klimaneutral werden.
Der Gebäude- und Wärmesektor verursacht rund 40 Prozent der CO2-Emissionen in der Hauptstadt. Der Fernwärme kommt deshalb eine zentrale Rolle in der Wärmewende zu. Ihr Aus- und Umbau ist der kosteneffizienteste Weg Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu senken.
Erste Ergebnisse der Wärmeplanung hat der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) bereits in seiner verkürzten Wärmeplanung präsentiert. Bis spätestens 30. Juni 2026 soll die finale Kommunale Wärmeplanung auf den Kommunikationskanälen der SenMVKU (z. B. der Website) präsentiert werden.
Unser Verfügbarkeitscheck bietet heute schon eine schnelle und kostenlose Möglichkeit, einen Fernwärmeanschluss für Ihre Immobilie zu prüfen.
Ist ein Anschluss an das zentrale Fernwärmenetz nicht möglich, bieten wir individuelle und effiziente Lösungen wie Wärme-Contracting an.
Der Ausbau der Fernwärme ist technisch und organisatorisch komplex. Er erfordert langfristige Planung, hohe Investitionen sowie verfügbare Bau- und Netzkapazitäten. Um den Ausbau wirtschaftlich, verlässlich und für Kund:innen bezahlbar zu gestalten, werden Anschlussgebiete priorisiert und schrittweise erschlossen. In der Regel ist ein Ausbau dann besonders sinnvoll, wenn mehrere Gebäude in räumlicher Nähe gleichzeitig angeschlossen werden können.
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine unverbindliche Empfehlung, welche Heizungsanlage in den betreffenden Stadtgebieten die effizienteste ist.
Eine Verpflichtung zu einer bestimmten Heizungsart ergibt sich aus der Kommunalen Wärmeplanung nicht.
Die kommunale Wärmeplanung erleichtert die langfristige Planung für Gebäudeeigentümer:innen. Sie zeigt, wo ein Anschluss an das zentrale Fernwärmenetz effizient ist und wo eine dezentrale Lösung besser geeignet ist.