Freiwilliges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH an die Aktionäre der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Sie versuchen den Bereich dieser Website zu betreten, den die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH („Bieterin“) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) und dem Börsengesetz („BörsG“) (das „Delisting-Erwerbsangebot“) zum Erwerb sämtlicher nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautende Stückaktien der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft („FHW“) vorgesehen hat.
Aktionäre der FHW werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und ihre Kenntnisnahme zu bestätigen, um auf die Internetseite mit den Inhalten zum Delisting-Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.
Am 24. September 2026 hat die Bieterin ihre Entscheidung veröffentlicht, ein freiwilliges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der FHW (die „FHW-Aktionäre“) zu unterbreiten, um sämtliche nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautende Stückaktien der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft zu erwerben.
Auf den folgenden Seiten werden Sie die Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BörsG betreffend die Entscheidung der Bieterin vom 24. September 2026 zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots, die Angebotsunterlage, nachdem die BaFin deren Veröffentlichung gestattet hat, sowie Pressemitteilungen und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot finden. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des BörsG und des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) und sonstiger im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Delisting-Angebots. Das Delisting-Erwerbsangebot ist nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
Das Delisting-Erwerbsangebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes (BörsG), des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „U.S.“). Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Das Delisting-Erwerbsangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten werden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Erwerbsangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von FHW-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Erwerbsangebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
FHW-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Delisting-Erwerbsangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „U.S. Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das Delisting-Erwerbsangebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Erwerbsangebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf Inhaber von FHW-Aktien in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere FHW-Aktien außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Ver-einigten Staaten erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe ein-schließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden FHW-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
DER ZUGANG ZU DIESEM BEREICH DER WEBSITE KÖNNTE NACH DEN WERTPAPIERGESETZEN BESTIMMTER RECHTSORDNUNGEN BESCHRÄNKT SEIN. DIESE MITTEILUNG ERFORDERT DIE BESTÄTIGUNG BESTIMMTER ASPEKTE, BEVOR SIE ZUGANG ZU DEN INFORMATIONEN ERHALTEN KÖNNEN. DIE INFORMATIONEN RICHTEN SICH NICHT AN UND SOLLEN NICHT FÜR PERSONEN ZUGÄNGLICH SEIN, DIE IHREN WOHNSITZ IN EINER RECHTSORDNUNG HABEN, IN DER DIES EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN GESETZE DIESER RECHTSORDNUNG DARSTELLT.
DIE INFORMATIONEN WERDEN IM GUTEN GLAUBEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DIENEN AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN SOWIE DER EINHALTUNG DER ANWENDBAREN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN UND ANFORDERUNGEN, UND IHRE VERFÜGBARKEIT UNTERLIEGT DEN UNTEN DARGELEGTEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN. DIE INFORMATIONEN SIND NICHT DAZU BESTIMMT EIN ANGEBOT ODER EINEN TEIL EINES ANGEBOTS ZUM VERKAUF VON ODER ZUR ANDERWEITIGEN VERFÜGUNG ÜBER WERTPAPIERE DARZUSTELLEN, STELLEN KEIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINEN TEIL EINES ANGEBOTS DAR, UND STELLEN AUCH KEINE EINLADUNG ODER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER SONSTIGEN ERWERB VON WERTPAPIEREN DAR. PERSONEN, DIE ZUGANG ZU DIESEM ABSCHNITT DER WEBSITE ERHALTEN WOLLEN, VERSICHERN UND GEWÄHRLEISTEN GEGENÜBER DER BIETERIN, DASS SIE DIES LEDIGLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN TUN.
Es kann für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und die FHW außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind und ihre jeweiligen Führungskräfte und Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind. Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen und über diese Website abrufbaren Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des BörsG, des WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung, anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten und sonstiger im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Die Bieterin übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Aktualisierung der bereitgestellten Informationen und Dokumente, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots können von den auf den folgenden Seiten beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, vor.
Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite oder in über diese Internetseite abrufbare Dokumente können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie „erwartet“, „glaubt“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „plant“, „geht davon aus“ und „strebt an“ hin. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Risiken und Ungewissheiten umfassen unter anderem, ohne hierauf beschränkt zu sein die Fähigkeit der Bieterin, das Delisting-Erwerbsangebot zu den erwarteten Bestimmungen und innerhalb des erwarteten Zeitrahmens erfolgreich abzuschließen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.
Bitte lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig, bevor Sie am Ende dieser Seite auf „Ich bestätige“ oder „Ich bestätige nicht“ klicken. Diese Mitteilung findet auf alle Personen Anwendung, die diesen Abschnitt der Website abrufen und, abhängig von ihrem Wohnsitz, kann dies ihre Rechte beeinflussen. Diese Mitteilung kann durch die Bieterin von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden und sollte bei jedem Besuch dieser Website sorgfältig und vollständig gelesen werden. Darüber hinaus können der Inhalt der Website und ihre Zugänglichkeit für bestimmte Personen jederzeit ganz oder teilweise nach dem alleinigen Ermessen der Bieterin geändert werden. Die Bieterin übernimmt keine Verantwortung oder Pflicht, die Informationen zu aktualisieren (außer in dem Umfang, in dem eine solche Pflicht aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften entsteht). Aus regulatorischen Gründen müssen wir sicherstellen, dass Sie die entsprechenden Vorschriften für das Land, in dem Sie sich befinden, kennen. Um Details zum Delisting-Erwerbsangebot einsehen zu dürfen, müssen Sie die folgenden Informationen lesen und dann „Ich bestätige“ anklicken. Wenn Sie nicht in der Lage sind, zu bestätigen, sollten Sie auf „Ich bestätige nicht“ klicken, und Sie werden keine derartigen Details sehen können.
Die Informationen sind nicht zur Veröffentlichung oder Verbreitung, weder direkt noch indirekt, in irgendeiner Rechtsordnung bestimmt, in der dies gesetzeswidrig wäre. Die Informationen sind nicht dazu bestimmt ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Zeichnungs- oder Kaufangebots oder eine Einladung zur Abgabe eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere darzustellen, stellen kein solches Angebot dar und stellen auch keine Aufforderung zur Stimmabgabe im Zusammenhang mit den Wertpapieren, die Gegenstand des Delisting-Angebots sind, in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder eine solche Einladung rechtswidrig ist, noch soll es in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder eine solche Einladung rechtswidrig ist, zu einem Verkauf, einer Ausgabe oder einer Übertragung von Wertpapieren kommen, die gegen geltendes Recht verstößt. Die Informationen dürfen nicht heruntergeladen oder von einer Person aus oder in einer Rechtsordnung, in der sie einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften darstellen würden oder könnten, abgerufen werden. Durch Klicken auf das untenstehende Feld „Ich bestätige“ bestätigen Sie, dass Sie die Informationen keiner Person weiterleiten, übertragen, zeigen oder an sie verteilen (unabhängig in welcher Form, einschließlich elektronischer Übertragung). Insbesondere versichern Sie, dass Sie die Informationen weder ganz noch teilweise an Personen in Rechtsordnungen weiterleiten oder übermitteln, in denen eine solche Verbreitung durch geltendes Recht eingeschränkt sein kann. Die Nichteinhaltung solcher Einschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze und/oder Vorschriften einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Indem Sie am Ende dieser Seite auf „Ich bestätige“ klicken, bestätigen Sie, dass sie die Bedingungen dieser Mitteilung gelesen haben. Wenn Sie auf „Ich bestätige nicht“ klicken, können wir Ihnen keinen Zugang zu den Informationen gewähren und Sie werden weitergeleitet. Vorbehaltlich etwaiger laufender Verpflichtungen gemäß anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen oder anwendbarer regulatorischer Anforderungen schließt die Bieterin jegliche Verpflichtung zur Veröffentlichung von Aktualisierungen oder Überarbeitungen nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung von Dokumenten oder Bekanntmachungen auf dieser Website bezüglich des Delisting-Erwerbsangebot aus, auch wenn diese etwaige Veränderungen der Erwartungen oder Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen solche Erklärungen beruhen, betreffen. Sollten Sie Zweifel über den Inhalt dieses Abschnitts der Website oder die zu ergreifende Maßnahme haben, sollten Sie selbstständig den Rat eines unabhängigen Finanzberaters einholen.
Voluntary Public Delisting Tender Offer by BEW Berliner Energie und Wärme GmbH to the shareholders of Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
You are attempting to access the section of this website that BEW Berliner Energie und Wärme GmbH (“Offeror”) has designated for the publication of documents and information in connection with the voluntary public delisting tender offer pursuant to the German Securities Acquisition and Takeover Act (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz – “WpÜG”) and the Stock Exchange Act (Börsengesetz – “BörsG”) (the “Delisting Tender Offer”) for the acquisition of all no-par bearer shares of Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft (“FHW”) not directly held by the Offeror.
FHW shareholders are requested to read the following legal notices and confirm that they have taken note of them in order to be redirected to the website containing information on the Delisting Tender Offer.
On September 24, 2026, the Offeror announced its decision to make a voluntary public tender offer to the shareholders of FHW (the “FHW Shareholders”) to acquire all no-par bearer shares of Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft not directly held by the Offeror.
On the following pages, you will find the publication pursuant to Section 10 para. 1 WpÜG in conjunction with Section 39 para. 2, second sentence, no. 1 BörsG regarding the Offeror’s decision dated September 24, 2026 to submit the Delisting Tender Offer, the offer document (following BaFin’s authorization of its publication), as well as press releases and other information related to the Delisting Tender Offer. All information contained on this website and all documents accessible via this website are provided solely for informational purposes and to comply with the provisions of the BörsG and the WpÜG, the Regulation on the Content of the Offer Document, the Consideration in Delisting Offers, and the Exemption from the Obligation to Publish and Submit a Delisting Offer (Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots – WpÜG-Angebotsverordnung – “WpÜG Offer Regulation”), and other applicable legal provisions relating to the Delisting Tender Offer. The Delisting Tender Offer relates to shares of a German company and is subject to the legal provisions of the Federal Republic of Germany governing the conduct of such a delisting offer. The Delisting Tender Offer is not subject to any review or registration process by a regulatory authority outside Germany and has not been approved or recommended by any such regulatory authority.
The Delisting Tender Offer is made exclusively on the basis of the applicable provisions of German law, in particular the Stock Exchange Act (BörsG), the Securities Acquisition and Takeover Act (WpÜG), and certain securities laws of the United States of America (the “United States” or “U.S.”). Any contract entered into on the basis of the Delisting Tender Offer shall be governed exclusively by the laws of the Federal Republic of Germany and shall be interpreted in accordance therewith.
The Delisting Tender Offer will not be conducted in accordance with the legal requirements of any jurisdiction other than the Federal Republic of Germany or the United States (to the extent applicable). Outside the Federal Republic of Germany or the United States, no announcements, filings, approvals, or registrations relating to the delisting tender offer will be submitted, initiated, or granted. Investors and holders of FHW-shares may not rely on investor protection laws of any jurisdiction other than the Federal Republic of Germany or the United States (to the extent applicable) for protection. Subject to the exceptions described in the offer document and, where applicable, exemptions to be granted by the respective regulatory authorities, no tender offer will be made, either directly or indirectly, in those jurisdictions where doing so would constitute a violation of the respective national law.
FHW Shareholders who are residents, have their principal place of business, or have their habitual residence in the United States are advised that the Delisting Tender Offer relates to securities of a company that is a foreign private issuer within the meaning of the U.S. Securities Exchange Act of 1934, as amended (the “U.S. Exchange Act”) and whose shares are not registered under Section 12 of the U.S. Exchange Act. The Delisting Tender Offer is being made in the United States pursuant to the Tier II exemption from certain requirements of the U.S. Exchange Act and is generally subject to the disclosure and other regulations and procedures of the Federal Republic of Germany, which differ from those in the United States. To the extent that the Delisting Tender Offer is subject to U.S. securities laws, these laws apply exclusively to holders of FHW-shares in the United States, meaning that no other person is entitled to any rights under these laws.
The Offeror reserves the right, to the extent permitted by law, to acquire additional FHW-shares outside the Delisting Tender Offer, either directly or indirectly, on the stock exchange or over-the-counter, provided that such purchases or purchase agreements are not made in the United States, that applicable German laws are complied with, and that the offer price is increased in accordance with the WpÜG so that it corresponds to any consideration paid outside the offer, if such consideration is higher than the offer price. Should such acquisitions take place, information regarding such acquisitions – including the number of FHW-shares acquired or to be acquired and the consideration paid or agreed upon – will be disclosed without delay if and to the extent required by the laws of the Federal Republic of Germany or any other relevant jurisdiction.
ACCESS TO THIS SECTION OF THE WEBSITE MAY BE RESTRICTED UNDER THE SECURITIES LAWS OF CERTAIN JURISDICTIONS. THIS NOTICE REQUIRES CONFIRMATION OF CERTAIN ASPECTS BEFORE YOU CAN ACCESS THE INFORMATION. THE INFORMATION IS NOT INTENDED FOR, AND IS NOT INTENDED TO BE ACCESSIBLE BY, PERSONS RESIDING IN A JURISDICTION WHERE SUCH ACCESS WOULD CONSTITUTE A VIOLATION OF THE RELEVANT LAWS OF THAT JURISDICTION.
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It may be difficult for shareholders from the United States (or from jurisdictions other than Germany) to enforce their rights and claims arising in connection with the Delisting Tender Offer under the U.S. Exchange Act (or other laws known to them), as the Offeror and FHW are domiciled outside the United States (or the jurisdiction in which the shareholder is domiciled), and their respective officers and directors are domiciled outside the United States (or the jurisdiction in which the shareholder is domiciled). It may be impossible to sue a non-U.S. company or its officers and directors in a non-U.S. court for violations of U.S. securities laws. It may also be impossible to compel a non-U.S. company or its subsidiaries to comply with a judgment issued by a U.S. court.
All information contained on this website and accessible through this website is provided solely for informational purposes and to comply with the provisions of the BörsG, the WpÜG, and the WpÜG Offer Regulation, applicable provisions of U.S. securities laws, and other legal provisions applicable in connection with the delisting offer. The Offeror assumes no obligation to update the information and documents provided, unless required by law.
The terms of the Delisting Tender Offer may differ from the general information described on the following pages. The Offeror reserves the right to amend the terms and conditions of the Delisting Tender Offer to the extent permitted by law.
Announcements or information on this website or in documents accessible via this website may contain forward-looking statements. Such statements are indicated in particular by terms such as “expects,” “believes,” “is of the opinion,” “attempts,” “estimates,” “intends,” “plans,” “assumes,” and “aims to.” These statements reflect the intentions, assumptions, or current expectations and assumptions of the Offeror and persons acting in concert with it. Such forward-looking statements are based on current plans, estimates, and projections made by the Offeror and persons acting in concert with it to the best of their knowledge; however, they do not constitute a guarantee of their future accuracy (this applies in particular to circumstances beyond the control of the Offeror or persons acting in concert with it). Forward-looking statements are subject to risks and uncertainties, most of which are difficult to predict and are generally beyond the control of the Offeror or parties acting in concert with it. These risks and uncertainties include, among other things, but are not limited to, the Offeror’s ability to successfully complete the delisting tender offer on the expected terms and within the expected timeframe. It should be noted that actual future results or consequences may differ materially from those stated or implied in the forward-looking statements. It cannot be ruled out that the Offeror and parties acting in concert with it may change their intentions and assessments expressed in documents, announcements, or the offer document after the publication of such documents, announcements, or the offer document.
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