Sowohl für Sie als Kund:in als auch für uns als Ihr Versorger ist eine transparente, nachvollziehbare Preisvereinbarung die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dazu dient bei mehrjährigen Wärmeversorgungsverträgen die Preisänderungsklausel. Hier erläutern wir Ihnen die Zusammensetzung unserer Preise und die enthaltenden Preiselemente.
Hinweis: Die beispielhaften Berechnungen und Ausführungen können Ihnen nur einen allgemeinen Überblick verschaffen. Sie ersetzen nicht die individuelle Angebotserstellung, die auch hinsichtlich der Anschlusskosten von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig ist.
Mit Wirkung zum 1. März 2025 hat die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, die in ihren Wärmeversorgungsverträgen als Teil der allgemeinen Versorgungsbedingungen vereinbarten Preisänderungsklauseln geändert.
Die jährlichen Kosten ihrer Fernwärmeversorgung ergeben sich aus verbrauchsunabhängigen und verbrauchsabhängigen Entgelten:
Das verbrauchsunabhängige Entgelt – die Jahresgrundkosten, also die Kosten für die Bereitstellung der Wärme - sind unabhängig von der Menge der abgenommenen Wärme. Sie werden auf Basis des vertraglich vereinbarten Versorgungsumfangs und des Jahresgrundpreises bestimmt.
Das verbrauchsabhängige Entgelt – die individuellen Verbrauchskosten für die abgenommene Wärmemenge – werden mit dem in den Stationen gemessenen Wärmeverbrauch und dem Arbeitspreis ermittelt.
Jahresgrundpreis
VERBRAUCHSUNABHÄNGIG – Die Bereitstellung der Fernwärmeversorgung wird mit einem verbrauchsunabhängigen Jahresgrundpreis berechnet, dieser wird in der Einheit "Euro je l/h" angegeben und einmal jährlich zum 1. Januar angepasst.
Arbeitspreis
VERBRAUCHSBEZOGEN – Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen verbrauchsbezogenen Preis, der in der Einheit "Cent je kWh" angegeben wird und ebenfalls jeweils einmal jährlich zum 1. Januar angepasst wird.
Vor dem Hintergrund der mehrjährigen Laufzeit der Fernwärmeverträge ist es wirtschaftlich geboten, die einmal vertraglich vereinbarten Preise nicht dauerhaft festzuschreiben. Für die Kund:innen und die BEW Berliner Energie und Wärme ist es dabei wichtig, eine für beide Seiten nachvollziehbare und transparente Preisvereinbarung zu treffen. Dazu dienen bei mehrjährigen Wärmeversorgungsverträgen die Preisänderungsklauseln.
In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist im § 24, Abs. 4 geregelt, dass die hierfür verwendeten Preisänderungsklauseln sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen müssen.
In den bei der BEW Berliner Energie und Wärme verwendeten Preisänderungsklauseln werden Indizes und Futures-Preisnotierungen des Statistischen Bundesamtes, der European Energy Exchange AG (EEX) sowie der Intercontinental Exchange, Inc. (ICE) verwendet. Diese sogenannten preisbestimmenden Elemente bilden die Grundlage für eine nachvollziehbare und transparente Preisentwicklung.
Jahresgrundpreis = Grundpreisänderungsfaktor (GPF)
Arbeitspreis = Arbeitspreisänderungsfaktor (APF)
Der neue Preis (Pneu) errechnet sich durch Multiplikation des bis dahin geltenden Preises (Palt) mit dem Verhältnis des neuen Preisänderungsfaktors (PFneu) zu dem Preisänderungsfaktor aus dem Vorzeitraum (PFalt):
Pneu = Palt × PFneu / PFalt
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