Die Anschlussleistung wird in Kilowatt (kW) angegeben. Sie beschreibt, wie viel Wärme (Energie in Kilowattstunden [kWh] bzw. Megawattstunden [MWh]) ein Gebäude pro Zeiteinheit (Stunde) am Hausübergabepunkt maximal aus dem Fernwärmenetz beziehen kann. Die Anschlussleistung ist also der mögliche Maximalbedarf pro Zeiteinheit.
Dieser Wert ist für die Kosten der Fernwärmeversorgung besonders wichtig. Denn der Fernwärmeversorger muss das Leitungsnetz und die Erzeugungsanlagen so auslegen, dass der vom Kunden bestellte Maximalbedarf jederzeit bereitgestellt werden kann. Der damit verbundene Aufwand fließt in die Wärmepreise ein. Eine Anschlussleistung, die zum tatsächlichen Bedarf passt, kann daher dazu beitragen, die jährlichen Wärmekosten deutlich zu senken.
Die Ermittlung der benötigten Anschlussleistung erfolgt durch den Kunden. Nur dieser verfügt in der Regel über alle dafür nötigen Informationen, zum Beispiel zu Bauweise, Dämmung, Fensteraufbau, Nutzung der Räume und zu den gewünschten Raumtemperaturen. Auf Grundlage dieser Informationen kann eine qualifizierte Fachfirma, etwa ein Sanitär- und Heizungsfachbetrieb oder Energieberater, eine Norm-Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 / DIN/TS 12831-1 durchführen. Diese Berechnung zeigt, wie viel Wärme ein Gebäude an sehr kalten Tagen benötigt, damit die Räume ausreichend warm werden.
Ein wichtiger Faktor ist dabei die kälteste zu erwartende Außentemperatur. Für Berlin liegen die Auslegungstemperaturen (Stand 2026) je nach Lage typischerweise zwischen etwa −13 °C in kälteren Randlagen und −11 °C in milderen Innenstadtbereichen. Die so ermittelte Norm-Heizlast dient als Grundlage für die Bestimmung der bedarfsgerechten Anschlussleistung.
Da sich Gebäudezustand, -nutzung, Auslegungsaußentemperatur o. ä. verändern können, empfehlen wir eine Überprüfung des aktuellen Bedarfs insbesondere dann, wenn entsprechende Änderungen eingetreten sind. Die Bewertung sollte durch eine qualifizierte Fachfirma erfolgen. Wenn Sie Ihre Anschlussleistung anpassen möchten, senden Sie uns den neu ermittelten Wert bitte per E-Mail oder postalisch zu.
Wenn die Anschlussleistung zum tatsächlichen Bedarf Ihres Gebäudes passt, zahlen Sie auch nur für die Leistung, die Sie tatsächlich benötigen. Das reduziert Ihre Wärmekosten. Da die Ermittlung auf Basis normierter Werte und mit ausreichendem Sicherheitszuschlag erfolgt, bleibt eine zuverlässige Versorgung auch in kalten Wintern gewährleistet. Gleichzeitig vermeiden Sie unnötige Überkapazitäten und leisten einen wichtigen Beitrag zur Schonung knapper Ressourcen sowie zur Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass der aktuelle Wärmebedarf eines Gebäudes niedriger ist als zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der jeweiligen Kundenanlage angenommen. Die Gründe dafür können vielfältig sein:
Energetische Sanierungen
Neue Fenster, Fassaden‑/Dachdämmung oder modernisierte Heizflächen senken die Norm-Heizlast oft spürbar. In der Folge benötigt das Gebäude eine erheblich geringere Wärmeleistung.
Nutzungsänderungen
Eine Änderung der Gebäudenutzung (z. B. Büro statt Wohnen, Fitnessstudio statt Lagerfläche etc.), Teilstilllegung oder neue Raumaufteilungen können sich ebenfalls unmittelbar auf den Wärmebedarf auswirken.
Aktualität der Norm-Heizlastberechnung
Wurde die Heizlast Ihres Gebäudes auf Grundlage der aktuellen DIN EN 12831-1 berechnet? Häufig basieren die vorhandenen Werte auf älteren Annahmen und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Gebäudezustand oder Nutzungsverhalten. Eine Überprüfung kann daher sinnvoll sein.
Überprüfen Sie Ihren Anschlusswert und lassen Ihre Norm-Heizlast dafür durch eine qualifizierte Fachfirma ermitteln. Wenn Sie anschließend eine Änderung Ihrer Anschlussleistung wünschen, senden Sie uns den neuen Wert bitte unter Angabe Ihrer Vertragsnummer oder der Anschrift des versorgten Objektes per E-Mail oder postalisch zu.
Die Norm-Heizlast wird durch die von Ihnen beauftragte Fachfirma mit dem Ziel berechnet, dass die Räume auch am statistisch kältesten Tag des Jahres die vorgegebenen Raumtemperaturen erreichen können. Entspricht die Norm-Heizlast nicht mehr dem aktuellen Bedarf, etwa nach einer Sanierung oder Nutzungsänderung, zahlen Sie möglicherweise mehr für Ihre Wärme als nötig. Eine neue Berechnung kann sich daher insbesondere dann anbieten, wenn die ursprüngliche Ermittlung schon sehr lange zurückliegt oder sich zwischenzeitlich Gebäudezustand und/oder -nutzung verändert haben.
Die Norm-Heizlastermittlung sollte nach DIN EN 12831-1 (Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast) und DIN/TS 12831-1 (deutscher Anhang mit postleitzahlgenauen Außentemperaturdaten) erfolgen. Für Berlin liegen die Auslegungstemperaturen (Stand 2026) je nach Lage typischerweise zwischen etwa −13 °C in kälteren Randlagen und −11 °C in milderen Innenstadtbereichen.
Die Anschlussleistung wird anschließend im Einklang mit unseren TAB abgeleitet. Für die Raumheizung wird z. B. in vielen Fällen 80 Prozent der Norm-Heizlast als Ansatz empfohlen (Faktor 0,8). Nähere Informationen finden Sie im Kapitel 3.2.3 der TAB.
Die sogenannten Vollbenutzungsstunden geben eine erste Orientierung, ob sich eine genauere Prüfung Ihrer Anschlussleistung – insbesondere der Aufwand für die Erstellung einer Norm-Heizlastberechnung – lohnen könnte. Die Vollbenutzungsstunden Ihrer Anlage ermitteln Sie wie folgt:
Vollbenutzungsstunden = Jahresverbrauch (kWh) / Anschlussleistung (kW)
Nachfolgend können Sie den berechneten Wert einordnen:
1.500 – 1.800 Stunden und mehr
Gute bis sehr gute Auslastung Ihrer Anlage: Die Leistung passt in der Regel zum tatsächlichen Bedarf.
1.000 – 1.500 Stunden
Mittlere Auslastung: Es kann sinnvoll sein zu prüfen, ob Ihre Anlage effizient eingestellt ist.
Unter 1.000 Stunden
Niedrige Auslastung: Dies ist oft ein Hinweis darauf, dass die Leistung zu hoch angesetzt ist. Hier empfiehlt sich eine genauere Prüfung.
Diese Kennzahlen sind nur ein Indiz und berücksichtigen keine individuellen Besonderheiten. So können bei Gebäuden mit stark schwankenden Innenraumtemperaturen und entsprechend hohem Aufheizbedarf, z. B. Kirchen oder andere Versammlungsstätten, niedrige Vollbenutzungsstunden typisch sein. In solchen Fällen bedeutet ein niedriger Wert nicht automatisch, dass die Leistung zu hoch ausgelegt ist. Die dargestellte Vorabprüfung kann daher keine Norm-Heizlastberechnung durch eine qualifizierte Fachfirma ersetzen.
Die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung können Sie aus Ihrem Wärmeversorgungsvertrag ableiten. Dort finden Sie sowohl den vereinbarten Heizwasservolumenstrom (HWD) als auch die Temperaturspreizung (ΔT). Die folgende Abbildung 1 zeigt, wo diese Angaben im Vertrag stehen.
Umfang der Wärmeversorgung/Preise Stadtwärme Klassik Plus
| Leistungs- herkunft/ -verwendung |
Heizwasser- volumen- durchfluss |
Preis Stand 2026 |
Netto | Brutto | Einheit |
| 2.023 l/h | Jahresgrundpreis (GPS) 85 K | ||||
| - die ersten | --- | --- | Euro je l/h | ||
| - weitere | --- | --- | Euro je l/h | ||
| - alle weiteren l/h | --- | --- | Euro je l/h |
Abb. 1: Beispiel Wärmeversorgungsvertrag, Abschnitt 1 (Preisangaben ausgeblendet)
Mit Hilfe dieser Werte können Sie die vereinbarte Anschlussleistung (Q) Ihrer Anlage berechnen.
Der beispielhaften Rechnung sind die Werte aus Abbildung 1 zugrunde gelegt:
HWD: Heizwasservolumenstrom: 2.023 l/h
ΔT: Temperaturspreizung: 85 K
Die Berechnung der Anschlussleistung (Q) erfolgt anhand der folgenden Formel:
Q = HWD x ΔT x 1,163 / 1.000
Im Beispielfall also:
Q = 2.023 x 85 x 1,163 / 1.000
Ergebnis
Q = 199,7 kW
Die zugehörige Anschlussleistung (Q) beträgt somit rund 200 kW.
Den Jahresverbrauch finden Sie in Ihren Abrechnungen. Maßgeblich sind die Angaben in kWh unter der Überschrift „Arbeit“.

Abb. 2: Beispiel Wärmerechnung, Abschnitt „Entgeltermittlung“
Im dargestellten Beispielsfall (Abbildung 2) ergibt sich ein Jahresverbrauch von 243.452 kWh. Berechnung:
103.883 kWh + 39.535 kWh + 13.806 kWh + 86.228 kWh = 243.452 kWh
Bitte beachten: Wenn Ihr Abrechnungszeitraum nicht genau einem Jahr entspricht, müssen Sie gegebenenfalls mehrere Rechnungen zur Ermittlung Ihres Jahresverbrauchs heranziehen.
Die Berechnung der Vollbenutzungsstunden erfolgt anhand der Formel:
Vollbenutzungsstunden = Jahresverbrauch (kWh) / Anschlussleistung (kW)
Im Beispielsfall also:
243.452 kWh / 200 kW = 1.217 Stunden
Damit erreicht die Anlage im Beispielsfall circa 1.217 Vollbenutzungsstunden. Dieser Wert liegt im mittleren Bereich.
Die Anlage scheint damit nicht deutlich überdimensioniert, aber auch noch nicht optimal ausgelastet zu sein. Für die abschließende Bewertung, ob die Leistung zur Gebäudecharakteristik passt, bleibt eine professionelle Norm-Heizlastberechnung erforderlich. Die Vollbenutzungsstunden dienen daher nur als erste Orientierung und berücksichtigen keine individuellen Besonderheiten.
Ja. Die Ermittlung der benötigten Anschlussleistung des Gebäudes kann nur durch den Kunden erfolgen. Nur er hat die hierfür benötigten Informationen z. B. zum Gebäudeaufbau, zur Ausstattung und zu den Bedürfnissen der Gebäudenutzenden. Wir empfehlen eine Norm-Heizlastberechnung durch eine qualifizierte Fachfirma, z. B. einen SHK Fachbetrieb oder Energieberater, durchführen zu lassen. Wenn Sie eine vertragliche Anpassung wünschen, senden Sie uns den ermittelten Wert anschließend einfach per E-Mail oder postalisch zu.
Die Norm-Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 ermöglicht eine fundierte Bewertung, welche Anschlussleistung für die sichere Versorgung Ihres Gebäudes wirklich benötigt wird. Da wir den Aufwand für das Vorhalten der Wärme über die verbrauchsunabhängigen Entgelte an unsere Kunden weitergeben müssen, hilft die Berechnung dabei, eine nicht benötigte Anschlussleistung zu vermeiden. Was wir nicht vorhalten müssen, müssen Sie auch nicht bezahlen. Das spart wertvolle Ressourcen und schont Ihren Geldbeutel.
Die Norm-Heizlastermittlung sollte nach den Regelwerken DIN EN 12831-1 (Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast) sowie DIN/TS 12831-1 (deutscher Anhang mit postleitzahlgenauen Außentemperaturdaten) erfolgen. Die DIN/TS 12831-1 weist dabei standortspezifische Auslegungsaußentemperaturen aus. Für Berlin liegen diese (Stand 2026) je nach Lage typischerweise zwischen etwa −13 °C in kälteren Randlagen und −11 °C in milderen Innenstadtbereichen.
Eine erste Einschätzung lässt sich auf Grundlage der Vollbenutzungsstunden Ihrer Anlage treffen. Sicherheit schafft aber nur eine professionelle Norm-Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 und DIN/TS 12831-1.
Ja, sofern die Trinkwassererwärmung über das Wärmenetz erfolgt. In diesem Fall sollte die TWE nach DIN 4708 ausgelegt und bei der Dimensionierung des Fernwärmenetzanschlusses berücksichtigt werden. In Kapitel 3.2 unserer Technischen Anschlussbedingungen (TAB) wird genauer beschrieben, wie die Trinkwassererwärmung bei der Planung des Anschlusses zu berücksichtigen ist. Vereinfacht gesagt wird geprüft, wie viel Wärme insgesamt gleichzeitig benötigt wird, also für Heizung, Warmwasser und gegebenenfalls Lüftung. Die einzelnen Anteile werden zusammengerechnet. Zugleich enthalten die TAB Regeln, damit das Warmwasser den Anschluss nicht übermäßig dominiert, zum Beispiel durch Begrenzungen von Spitzenlasten oder Mindestanforderungen an die Anlagen.
Wichtig: Erfolgt die Trinkwassererwärmung nicht über das Wärmenetz, sondern z. B. über elektrische Speicher oder dezentrale Systeme im Gebäude, wird sie bei der Ermittlung der Anschlussleistung bzw. des Heizwasservolumenstroms nicht berücksichtigt. In diesem Fall bemisst sich die Anschlussleistung ausschließlich nach den tatsächlich aus dem Fernwärmenetz versorgten Verbrauchsquellen, insbesondere Raumheizung, Lüftung und ggf. weitere angeschlossene Systeme.
Die aktuellen Kosten für die Einstellung der neuen Anschlussleistung können Sie dem jeweils aktuellen Preisblatt entnehmen. Für die Leistungseinstellung fällt gegenwärtig eine Pauschale in Höhe von 200,00 € netto (238,00 € brutto) an.
Gut zu wissen: Die Kosten für einen gegebenenfalls erforderlichen Zählerwechsel übernehmen wir. Sofern die gewünschte Leistung an der bestehenden Übergabestation nicht ohne weitergehende technische Umbauten an unseren Anlagen einstellbar ist, erhalten Sie vor der Umsetzung ein entsprechendes Angebot von uns. Die Kosten solcher Umbauten stellen wir Ihnen auf Grundlage von § 10 Abs. 5 Nr. 2 AVBFernwärmeV in Rechnung. Erforderliche Umbauten an Ihren eigenen Anlagen nehmen Sie bitte selbst vor oder beauftragen dafür eine Fachfirma Ihrer Wahl.